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Bekanntmachungen

Nr. 31Praktisch-theologische Ausbildung

OKR: 08.08.2022
AZ: 22/1161
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Die nachgenannten Kandidatinnen/Kandidaten werden mit Wirkung ab 1. September 2022 in das Lehrvikariat der Evangelischen Landeskirche in Baden aufgenommen.
A n z b ö c k , Christian
C l e m e n , Franziska
D r e i e r , Vjatscheslav
G ö t z e , Steffen
J e n n i n g s , Brach
K a u t z m a n n , Juliane
K l u m b i e s , Antonia
S c h ä f e r , Max Nicolas
S c h e i b , Franziska
S t o c k , Jan-Niklas
W a l z , Solveigh

Nr. 32Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Baden aus Anlass des 200jährigen Unionsjubiläums

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Vom 19. Juli 2022 unter Aufnahme der gemeinsamen Erklärung vom 8. Oktober 1996
GVB 1996, S. 158.
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I
Gemeinsam unterwegs:
Einleitung

Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch durch eure Berufung zu einer Hoffnung berufen seid; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der über allen und bei allen und in allen ist. (Epheser 4,4-6)
Das 200jährige Bestehen der Union der Evangelischen Landeskirche in Baden war Anlass für intensive Gespräche zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Baden. Sie hatten das Ziel im Sinne einer Bestandsaufnahme wahrzunehmen, was in den vergangenen 25 Jahren (seit der gemeinsamen Erklärung von 1996) an selbstverständlichem Miteinander gewachsen ist, und sollten ausloten, welche weiteren Schritte möglich sind, die die schon bestehenden Beziehungen und Verbindungen festigen und weiter vertiefen.
Angestoßen durch die gemeinsame Erklärung von 1996 wurden die Vorgänge, die zur Trennung beider Kirchen geführt haben, wissenschaftlich aufgearbeitet.
Frank Martin Brunn: Union oder Separation? Eine Untersuchung über die historischen, ekklesiologischen und rechtlichen Aspekte der lutherischen Separation in Baden in der Mitte des 19. Jahrhunderts (VVKGB 64), Karlsruhe 2006.
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Nach vielen Jahren des gemeinsamen Wirkens und aufgrund der gemeinsamen Gespräche und der wissenschaftlichen Aufarbeitung der historischen Vorgänge bekräftigen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden und die Evangelische Landeskirche in Baden:
„Mit Bedauern sieht die Landeskirche heute, wie die lutherische Minderheit, die sich aus Gründen ihrer Bindung an die Heilige Schrift und das Bekenntnis seinerzeit von der Landeskirche getrennt hat, durch staatliche Zwangsmaßnahmen bedrängt und ihr Duldung und Anerkennung zunächst versagt wurde.
Umgekehrt sieht die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden mit Bedauern, dass die von der Landeskirche Getrennten die in der Bindung an die Heilige Schrift gründenden Motive der Väter der Union damals nicht wahrgenommen und die unierte Landeskirche vergröbernd und auch aus der Perspektive ihrer Überzeugungen nicht immer sachgerecht dargestellt haben.“
Alle kursiv gedruckten Textteile sind Zitate aus der „Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Baden aus Anlass des 175jährigen Unionsjubiläums“ vom 8.10.1996.
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II
Gemeinsam Glauben:
Grundsatz der ökumenischen Zusammenarbeit

Grundlegend für unsere beiden Kirchen ist das reformatorische Bekenntnis der Rechtfertigung des Sünders allein aus dem Glauben an Jesus Christus, den gekreuzigten und auferstandenen Herrn sowie das gemeinsame Streben nach der Einheit der Kirche, die in Jesus Christus selbst begründet ist.
Dankbar stellen wir fest:
Gemeinsame geistliche Erfahrungen der zurückliegenden Jahrzehnte haben ein neues Verstehen und vielfältige Beziehungen wachsen lassen.
Gemeindeglieder beider Kirchen bringen das Bedürfnis nach sichtbarer Zusammenarbeit darin zum Ausdruck, indem sie die Gottesdienste und Abendmahlsfeiern der jeweils anderen Kirche besuchen.
Das ökumenische Zeugnis – auch über die Grenzen unserer beiden Kirchen hinaus - zeigt sich besonders innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Baden-Württemberg, zu deren Gründungsmitglieder beide Kirchen gehören.
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III
Gemeinsam Wirken:
Zeugnis und Dienst

Wir wollen unserer Gemeinsamkeit im Glauben an den einen Herrn Jesus, der Haupt der Kirche und der Herr der Welt ist, in Zeugnis und Dienst gerecht werden.
(Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg)
Aufgrund unserer gemeinsamen Erfahrung bekräftigen wir unser Zusammenwirken in Zeugnis und Dienst:
Wir sind dankbar, dass wir auf allen Ebenen unseres Kircheseins
  • einander wahrnehmen und einander unabhängig von den Größenverhältnissen gelten lassen;
  • einander informieren und bei Planungen angemessen berücksichtigen;
  • dass wir einander zu besonderen Anlässen einladen und auf unterschiedliche Weise Beteiligung und Mitwirkung ermöglichen.
Wir verabreden, dass wir die auf folgenden Gebieten bewährte Zusammenarbeit fortsetzen:
  • An der Erteilung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen, der für Schüler und Schülerinnen beider Kirchen gemeinsam gegeben wird, sollen sich nach Möglichkeit Pfarrer und Pfarrerinnen/Lehrkräfte aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche beteiligen.
  • Die Seelsorge in Krankenhäusern und Einrichtungen der Altenpflege kann abgesprochen und aufgeteilt werden.
  • Gegenseitige Vertretung bei Amtshandlungen (z.B. Beerdigungen) ist nach Absprache der beteiligten Pfarrämter möglich, insbesondere bei Familien mit Mitgliedern aus beiden Kirchen.
  • Im Sinne der Vereinbarung zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Baden über die kirchliche Mitgliedschaft und die Kirchensteuerpflicht vom 20.4.1993, insbesondere §1 Abs. 2, sollen Zugezogene auf am Ort bestehende Gemeinden hingewiesen werden.
Wir wollen in Zukunft unsere Zusammenarbeit vertiefen, indem wir
  • unsere theologischen Gespräche über Kirchenverständnis, Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft fortsetzen;
  • Pfarrer/innen der ELKIB zu den örtlichen Pfarrkonventen der EKIBA einladen;
  • Vertreter/innen der ELKIB-Gemeinden zu den entsprechenden Bezirkssynoden der EKIBA einladen;
  • die Zusammenarbeit im Rahmen von Gemeindegruppen und in der Bildungsarbeit ausbauen;
  • uns gegenseitig informieren, wenn Jugendliche aus der jeweils anderen Kirche am Konfirmandenunterricht der anderen Gemeinde teilnehmen;
  • gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten, wo es sich vor Ort anbietet und inhaltlich geboten ist.
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IV
Gemeinsam Christus feiern:
Feier von Wort und Sakrament

Die Gabe des Mahles ist Jesus Christus selbst. Grund und Ziel ist die Gemeinschaft mit ihm.
Wir begrüßen die Feier von gemeinsamen Gottesdiensten an Orten, wo Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Baden zusammenwirken. Werden diese mit Abendmahl gefeiert, sollen diese nach der Liturgie des Evangelischen Gottesdienstbuches
Diese Liturgie entspricht der in der ELKiB eingeführten VELKD-Agende bzw. der im Evangelischen Gesangbuch der EKiBa abgedruckten Liturgie 04 für den Gottesdienst mit Abendmahl in erweiterter Form.
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gefeiert werden.
Unabhängig davon gilt für die Teilnahme am Abendmahl in der jeweils anderen Tradition wie in der Erklärung von 1996 vereinbart:
Die Evangelische Landeskirche in Baden hat 1974 „eucharistische Gastbereitschaft“ erklärt. Nach dem Verständnis der Landeskirche gilt: „Mit Brot und Wein empfangen wir den Leib und das Blut Christi zur Vereinigung mit ihm, unserem Herrn und Heiland, nach 1.Kor. 10,16: Das Brot, das wir brechen, ist die Gemeinschaft usw.“ Mit diesem Verständnis legt die Evangelische Landeskirche in Baden Gliedern anderer Kirchen nichts in den Weg, wenn diese am Abendmahl teilnehmen wollen und sie die Teilnahme mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Aufgrund ihrer Lebensordnung kann die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden „eucharistische Gastfreundschaft“ folgendermaßen erklären: “Jeder, der die Gaben des Abendmahls – Leib und Blut Jesu Christi unter Brot und Wein zur Vergebung der Sünden – begehrt, darf in den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden zum Tisch des Herrn kommen.“
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V
Gemeinsam weiter gehen:
Abschluss

Wir ermutigen die Gemeinden, ihre Zusammenarbeit vor Ort ebenfalls zu bekräftigen und nach dem Muster dieser Erklärung festzuhalten.
Auf dem Weg, unsere Zusammenarbeit und ökumenische Übereinstimmung in Theologie und Praxis weiter zu vertiefen, verabreden wir, diese Vereinbarung in angemessenen Zeitabständen auszuwerten und fortzuschreiben.
Lasst uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und Wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus. (Epheser 4,15)
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Karlsruhe, den 19. Juli 2022
Für die Evangelisch-Lutherische Kirche
Christian Bereuther
(Superinterdent)
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Karlsruhe, den 19. Juli 2022
Für die Evangelische Landeskirche in Baden
Prof. Dr. Heike Springhart
Landesbischöfin
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Nr. 33Gemeinsame Erklärung

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Gemeinsame Erklärung
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Alevitische Gemeinde Deutschland
und
Alt-Katholische Kirche in Baden-Württemberg
und
Diözese Rottenburg-Stuttgart
und
Evangelische Landeskirche Baden
und
Evangelische Landeskirche Württemberg
und
Erzdiözese Freiburg
und
Israelitische Religionsgemeinschaft Baden
und
Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs
und
Stiftung Sunnitischer Schulrat
und
Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland
Kirchenbezirk Baden-Württemberg
und
Russisch-orthodoxe Kirche in Deutschland
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Fellbacher Erklärung über den Zusammenhalt im Religionsunterricht

In der Fassung vom 31. Mai 2022
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Pluralität unserer Gesellschaft ist Bereicherung und Verpflichtung zugleich. Ein gutes und konstruktives Miteinander bei aller Verschiedenheit ist grundlegend für einen Staat und seine Bürgerinnen und Bürger. Dies ist nach Artikel 12 der Landesverfassung eine Erziehungs- und Bildungsaufgabe, die nicht nur den Eltern und der Schule zugeschrieben wird. Kirchen und Religionsgemeinschaften sind gemäß der Landesverfassung ebenfalls Träger der Erziehung, ob im Religionsunterricht oder in außerschulischen Feldern der Jugendarbeit und Jugendbildung. Mit ganzer Kraft setzen sich Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften für diese Aufgabe ein.
In den Schulen des Landes kommen junge Menschen zusammen, die von unterschiedlichen Weltanschauungen geprägt sind und unterschiedlichen Glaubensrichtungen angehören. Der katholische, der evangelische und der jüdische Religionsunterricht haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition. An den Schulen des Landes werden auch alt-katholischer, syrisch-orthodoxer, alevitischer, orthodoxer und islamischer Religionsunterricht sunnitischer Prägung angeboten. Dadurch wird einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet, einen reflektierten Zugang zu ihrer Religion zu finden, ihre religiöse Identität zu entwickeln und auf dieser Basis ihr persönliches wie auch das gesellschaftliche Leben zu gestalten.
Unser gemeinsames Ziel ist es, die Vielfalt der Weltanschauungen und Glaubensrichtungen in Baden-Württemberg anzuerkennen und zu würdigen. Wir betrachten es als gemeinsamen Auftrag, uns für ein Klima des gegenseitigen Respekts, der Wertschätzung und des Zusammenhalts unter allen am Schulleben Beteiligten einzusetzen – unabhängig von der jeweiligen Weltanschauung und Religionszugehörigkeit.
Dies schließt ein, dass das, was andere denken, wie sie empfinden und woran sie glauben, auch außerhalb des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts Thema ist. Gemeinsame Projekte bieten die Möglichkeit, die Anderen kennenzulernen und sie in ihrem Anderssein zu respektieren. Dies schließt ebenso ein, dass jede und jeder Einzelne jeglicher Form von Diskriminierung an Schulen entschieden entgegentritt.
Die den Religionsunterricht an baden-württembergischen Schulen tragenden Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichten sich insbesondere, antisemitische Äußerungen und Handlungen zu thematisieren und allen antisemitischen Haltungen entschieden entgegenzutreten. Sie sehen sich in der Verantwortung, den Zusammenhalt von Menschen unterschiedlichen Glaubens und unterschiedlicher Weltanschauung wo immer möglich zu fördern und jedweder Form von Diskriminierung entgegenzuwirken. 
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Stuttgart, den 31. Mai 2022
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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
vertreten durch Frau Ministerin Theresa Schopper MdL
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Alevitische Gemeinde Deutschland
vertreten durch Frau Gülay Kurtyiğit,
stellvertretende Generalsekretärin
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Alt-Katholische Kirche in Baden-Württemberg
vertreten durch Herrn Dekan Joachim Sohn
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Diözese Rottenburg-Stuttgart
vertreten durch Frau Ordinariatsrätin
Ute Augustyniak-Dürr
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Evangelische Landeskirche Baden
vertreten durch Herrn Oberkirchenrat Wolfgang Schmidt
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Evangelische Landeskirche Württemberg
vertreten durch Frau Oberkirchenrätin Carmen
Rivuzumwami
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Erzdiözese Freiburg
vertreten durch Frau Ordinariatsrätin Susanne Orth
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Israelitische Religionsgemeinschaft Baden
vertreten durch Frau Rita Althausen, Vorstandsmitglied IRG Baden
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Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs
vertreten durch Frau Professorin Barbara Traub M.A.

Stellenausschreibungen

Nr. 34Stellenausschreibungen

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Erste Ausschreibung
Freie Dekanatsstellen (Bewerbungsschluss: 27.09.2022)
  • Dekanat Kirchenbezirk Neckargemünd-Eberbach
Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag (Bewerbungsschluss: 11.10.2022)
  • EOK Referat 2, Dozent/in für Gottesdienstliches Handeln (Schwerpunkt Liturgik) im Predigerseminar Petersstift
Zweite Ausschreibung (Bewerbungsschluss: 27.09.2022)
Gemeindepfarrstellen
  • Kirchenbezirk Mannheim: Evang. Gemeinde Rheinau, Pfarrstelle II
Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag
  • EOK Referat 1, „Kirchen in neuen Formen“ und Ehrenamt
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Erste Ausschreibung
  • EOK, Referat 1, Abteilung „Kirche und Gesellschaft“, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA): Referent:in für Bildungs- und Netzwerkarbeit (75%)
  • Kirchenbezirk Karlsruhe-Land:
    - Ettlingen (50%)
    - Eggenstein
  • Stadtkirchenbezirk Mannheim: Feudenheim
Herausgeber: Evangelischer Oberkirchenrat, Blumenstraße 1–7, 76133 Karlsruhe
Postfach 2269, 76010 Karlsruhe, Telefon 0721 9175 0
Erscheint (in der Regel) einmal im Monat. Satz und Druck: Mediengestaltung und Hausdruckerei des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe.