.Richtlinien
Geltungszeitraum von: 01.01.1993
Geltungszeitraum bis: 30.03.2022
Richtlinien
zur Verordnung über die Rechnungslegung
der Diakonie-/Sozialstationen der Evangelischen
Landeskirche in Baden
(RL VO-Sosta)
Vom 15. September 1992
(GVBl. S. 190)
Der Evangelische Oberkirchenrat erläßt aufgrund § 4 der Verordnung über die Rechnungslegung der Diakonie-/Sozialstationen der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 15. September 1992 (GVBl. S. 189) folgende Richtlinien:
#I. Vorbemerkung
1 Der Jahresabschluß (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) ist nebst Anlagen gemäß Formblatt Anlage 1 (Bilanz), Formblatt Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung), Formblatt Anlage 3 (Anlagespiegel), Formblatt Anlage 4 (Entwicklung der zweckgebundenen und freien Rücklagen im Geschäftsjahr …), Formblatt Anlage 5 (Entwicklung der Sonderposten für Investitionszuschüsse im Geschäftsjahr …) und Formblatt Anlage 6 (Entwicklung der langfristigen Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr …) zu erstellen.1#
2 Der anzuwendende Kontenrahmen wird als Anlagen 7 beigefügt. 3 Ein beispielhafter Abschreibungskatalog ergibt sich aus der Anlage 8.
4 Inwieweit einzelne Bewertungsvorschriften (z.B. Bewertungswahlrechte) für eine Wirtschaftsperiode (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) anzuwenden oder auszuschließen sind, wird bei der Prüfung des Wirtschaftsplans festgestellt.
#II. Ansatz-, Bewertungs- und Formvorschriften für die Rechnungslegung
Gliederung:
#- 1.
- Amtliche Abschreibungstabelle für Absetzungen für Abnutzungen (AfA), Abschreibungsarten, Abschreibungswahlrechte und sonstige Abschreibungsvorschriften
- 1.1
- Abschreibungsvorschriften
- 1.2
- Definition Anschaffungskosten
- 1.3
- Definition Herstellungskosten
- 1.4
- Handels- und steuerrechtliche Vorschriften zur Aktivierungspflicht und zum Aktivierungswahlrecht der Herstellungskosten
- 1.5
- Unentgeltlicher Erwerb von Vermögensgegenständen
- 1.5.1
- Geldspenden
- 1.6
- Zuschüsse für Anlagegüter
- 1.7
- AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung
- 1.8
- Bewegliche Anlagegüter
- 1.9
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- 1.10
- Anschaffungszeitpunkt
- 1.11
- Herstellungszeitpunkt
- 1.12
- Anfang und Ende der AfA
- 1.12.1
- Anlagenabgang (Restbuchwertausbuchung)
- 1.13
- AfA nach nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- 1.13.1
- Bewegliche Wirtschaftsgüter
- 1.13.2
- Unbewegliche Wirtschaftsgüter
- 1.14
- Unterlassene AfA
- 1.15
- Überhöhte AfA
- 2.
- Bilanzielle Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten
- 3.
- Stundung und Erlaß von Forderungen
- 3.1
- Stundung von Forderungen
- 3.2
- Erlaß von Forderungen
- 3.3
- Mildtätige Zwecke
- 4.
- Handelsrechtliche und steuerrechtliche (unschädliche) Rücklagen, deren Bildung und Auflösung
- 4.1
- Zweckgebundene und freie Rücklagen
- 4.2
- Bildung von zweckgebundenen Rücklagen
- 4.3
- Rücklagen und darin gebundene Vermögensgegenstände
- 4.4
- Bildung von freien Rücklagen
- 4.5
- Auflösung von Rücklagen
- 5.
- Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuß
- 6.
- Ausweis von Sonderposten der Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand, der Kirchen und der Diakonischen Werke
- 6.1
- Auflösung der Sonderposten der Investitionszuschüsse der Kirchen und der Diakonischen Werke
- 6.2
- Auflösung der Sonderposten der Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand
III. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1993 in Kraft.