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Bekanntmachungen

Nr. 36Aktualisierung „Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“
Stand Mai 2021

OKR 23.06.2021
AZ: 21/5441
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Der „Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“, Stand Fassung Mai 2021, steht zur Verfügung und ersetzt den „Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“ Stand Fassung Mai 2017.
In der neuen Fassung ist der Kapitelaufbau -Beratung - Vorsorge - Mitwirkung gleichgeblieben. Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind jedoch auch einige neue Elemente aufgenommen. Die Inhalte sind ausführlicher beschrieben, so dass Sie verständlicher sind.
Anhand des Leitfadens können die erforderlichen Vorsorgen sowie die Beratungs- und Mitwirkungsleistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit der B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH im vereinbarten Geltungsbereich für die Mitarbeitenden festgestellt und entsprechend beauftragt werden.
Der Geltungsbereich erfasst weiterhin alle evangelischen Kirchengemeinden mit deren unselbstständigen Einrichtungen, Verwaltung, Einrichtungen und Werken in der Landeskirche, soweit diese Einrichtungen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (zum Beispiel als GmbH oder eingetragener Verein e.V.).
Die Vorsorgeleistungen stehen für alle Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für die Jahrespraktikantinnen oder Jahrespraktikanten (Anerkennungsjahr in der dreijährigen Berufsausbildung) in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Für ehrenamtlich Tätige steht eine Vorsorgeberatung zur Verfügung.
Der „Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“ wurde als Printexemplar den VSA´s, SKV´en, KVA´en und den DW-Geschäftsstellen mit der Bitte um entsprechende Weiterleitung übermittelt. Im Service-Portal (www. service-ekiba.de) im Register Arbeitsschutz – Arbeitsmedizin sowie auf der Homepage der EFAS, unter Informationen – arbeitsmedizinische Betreuung (https://www.efas-online.de/informationen/arbeitsmedizinische-betreuung) steht der Leitfaden als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Dort steht auch die Vorlage „Auftrag zur Durchführung einer Vorsorge/einer Untersuchung“ als PDF-Datei zur Verfügung.
Kontakt:
Evangelischer Oberkirchenrat
Referat 2 Personal und Organisationsentwicklung
Arbeitsschutz
Haus- und Paketanschrift: Blumenstraße 1-7, 76133 Karlsruhe,
Briefanschrift: Postfach 2269, 76010 Karlsruhe,
Telefon: 0721 9175 654,
Telefax: 0721 9175 25 654,
E-Mail: wolfgang.mohr@ekiba.de.

Nr. 37Stellenausschreibungen

Hinweise zu Bewerbungen
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe unter Telefon 0721 9175 766 erfragt werden.
Den Bewerbungen auf die nachfolgenden Ausschreibungen ist ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und Fortbildung (in Auszügen) beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt.
Bewerbungen auf Ausschreibungen, die nicht hier im Gesetzes- und Verordnungsblatt erschienen sind (bezirkliche Pfarrstelle, Auslandsgemeinden etc.), sind in Kopie über den Dienstweg dem Evangelischen Oberkirchenrat zuzuleiten.
Der Stellenwechsel erfolgt in der Regel zum Schuljahresbeginn (01.08./01.09.) bzw. zum Schulhalbjahr (01.02.).
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I. Stellen für Diakoninnen / Diakone
Erstmalige Ausschreibungen
Die Stelle einer Diakonin / eines Diakons in den vier Kirchengemeinden Waldbrunns (Strümpfelbrunn/Weisbach, Waldkatzenbach, Schollbrunn, Oberdielbach) im Kirchenbezirk Mosbach kann ab 01. September 2021 mit einem ganzen Deputat wieder besetzt werden.
Die vier o.g Kirchengemeinden haben eine überparochiale Zusammenarbeit vereinbart. In der hierfür gebildeten Dienstgruppe arbeiten ein Pfarrstelleninhaber und eine Diakonin / ein Diakon in der Gemeinde zusammen.
Der bisherige Stelleninhaber geht nach 9 Dienstjahren zum 31.08.2021 in den Ruhestand.
In der bisherigen Zusammenarbeit wurde der Arbeitsschwerpunkt des Bezirksdiakons im Jahr 2012 nach Schollbrunn/Oberdielbach verlegt. Die bisherige Zuordnung zum Pfarramt Strümpfelbrunn/Waldkatzenbach soll nun weiterentwickelt werden zur Zusammenarbeit mit dem dortigen Pfarrstelleninhaber in der Dienstgruppe mit gemeinsamer Verantwortung für alle vier Kirchengemeinden. Die gemeindliche Arbeit erfolgt in Absprache mit dem Pfarrer und den beteiligten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäten. Ein Dienstplan wird erstellt.
Dienstsitz der Diakonin / des Diakons ist der Ort Schollbrunn, an dem sich auch das Pfarramt Schollbrunn/Oberdielbach befindet.
Kurzangabe zur Kommune:
Schollbrunn (ca. 650 Einwohner, davon ca. 337 Evangelische) und Oberdielbach (ca. 1140 Einwohner, davon ca. 561 Evangelische) sind Ortsteile der Gemeinde Waldbrunn, in landschaftlich reizvoller Lage im Hohen Odenwald gelegen. Mit seinen zahlreichen Wanderwegen und Skipisten bietet der Hohe Odenwald einen hohen Erholungswert. Die 2010 nach grundlegender Sanierung wieder eröffnete Katzenbuckeltherme lädt ganzjährig zum Baden ein. Ärzte und eine Apotheke sind im Ortsteil Strümpfelbrunn schnell erreichbar.
In Strümpfelbrunn befindet sich die Grundschule, Kindergärten in Oberdielbach, Waldkatzenbach und Strümpfelbrunn. Ein kostenloser Schulbus bringt die Kinder sowohl in den Kindergarten als auch in die Schule. Einkaufsmöglichkeiten für die tägliche Grundversorgung sind vor Ort vorhanden. In gut erreichbarer Nähe befinden sich die große Kreisstadt Mosbach und die Stadt Eberbach mit einem breiten Angebot an weiterführenden Schulen, Krankenhäusern und guten Einkaufsmöglichkeiten. S-Bahn-Anbindungen bestehen in erreichbarer Nähe ab Neckargerach und Eberbach.
Grundinformationen zur Gemeinde, ihrer Struktur und Einrichtungen:
Das Miteinander der Kirchengemeinden gestaltet sich konstruktiv und harmonisch.
In der Regel finden zweimal im Jahr Sitzungen aller Kirchengemeinderäte Waldbrunns statt, die dem Austausch und dem Zusammenwachsen der Waldbrunner Kirchengemeinden dienen. Für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit können wir auf die bisherige Zusammenarbeit zwischen Schollbrunn und Oberdielbach einerseits, Strümpfelbrunn mit Weisbach und Waldkatzenbach andererseits aufbauen, wollen aber die Formen der Kooperation zwischen allen Gemeinden neu überdenken. Besondere Ereignisse wie die Gottesdienste in der Osternacht oder die Christmette, das Konfirmandengespräch, Kinderbibelwochenenden und Ausflüge unserer Gemeindegruppen werden schon seit längerem gemeindeübergreifend begangen. Zu den jährlich im Wechsel stattfindenden Gemeindefesten wird gegenseitig eingeladen. Die Seniorenkreise laden sich im 8-wöchentlichen Wechsel zu gemeinsamen Treffen gegenseitig ein. In den Gemeinden finden regelmäßige Hauskreise statt.
Die beiden Ältestenkreise Schollbrunn und Oberdielbach treffen sich monatlich gemeinsam.
Der Gemeindebrief „Kirchenfenster“ sowie die Website werden von allen Kirchengemeinden gemeinsam verantwortet.
Wir wünschen uns eine Diakonin / einen Diakon, die/der sich schwerpunktmäßig in der gemeindepädagogischen Arbeit einbringt. Die Gestaltung von Gottesdiensten entsprechend dem Berufsprofil ist erwünscht.
In Schollbrunn findet ca. alle 3 Wochen im Pfarrhaus Kindergottesdienst für die Orte Schollbrunn und Oberdielbach statt, der von einem Team von Ehrenamtlichen geleitet wird.
Auch mit Blick auf die Kindergottesdienste wird die Kooperation aller vier Gemeinden in Waldbrunn neue Möglichkeiten eröffnen.
Wir freuen uns auf Impulse in der Kinder- und Jugendarbeit, einschließlich der Konfirmandenarbeit, die ebenfalls in Zusammenarbeit aller Kirchengemeinden Waldbrunns geschieht.
Die Koordination und Verknüpfung der Seniorenarbeit, die weitestgehend von ehrenamtlichen Mitarbeitenden durchgeführt wird, fällt auch in die Zuständigkeit der Diakonin / des Diakons.
In allen vier Kirchengemeinden treffen sich Gemeindeglieder und Gäste in zahlreichen Gruppen und Kreisen: Kindergottesdienstteams, Frauenkreise, Männertreffs, Seniorenkreise, Besuchsdienstkreise, Kirchenchöre, Singkreis und Lobpreisteam, Bibelstunden des AB-Vereins und weitere Gruppen finden an mehreren Orten mit jeweils eigenen Traditionen statt.
In allen vier Gemeinden treffen sich darüber hinaus interessierte Gemeindeglieder zum persönlichen Austausch über Bibel und Glaube in Hauskreisen.
Diese Hauskreise verfügen über ausreichend ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das mit der Stelle der Diakonin / des Diakons verbundene Regeldeputat Religionsunterricht beträgt sechs Stunden.
Baulichkeiten:
Das Pfarrhaus in Schollbrunn wurde um 1870 gebaut. Es untersteht der Baupflicht der Stiftung Schönau und kann bei Zuweisung einer Diakonin / eines Diakons in eine Dienstwohnung bezogen werden. Im Jahr 2006 wurde das Pfarrhaus von außen grundlegend renoviert. Dabei wurden im ganzen Haus auch neue Fenster eingebaut. Im Erdgeschoss befindet sich neben dem Pfarramtsbüro unser Gemeinderaum, der vom Frauen- Senioren- und Männerkreis benutzt wird. 5-mal im Jahr öffnet sich die Pfarrhaustür und lädt die Gemeinde zum Verweilen im Kirchencafé ein.
Im ersten Obergeschoss, sowie im Dachgeschoss befindet sich auf 180qm die Pfarrwohnung mit Küche, Bad, separater Dusche, separater Toilette im Dachgeschoss und 8 Zimmern. Garage, Schuppen und Garten sind vorhanden. Das Pfarrhaus verfügt über eine Öl- Zentralheizung. Gegenüber dem Pfarrhaus befindet sich die Kirche aus dem 15. Jahrhundert mit ca. 250 Sitzplätzen.
In Oberdielbach hat die Kirchengemeinde im ehemaligen Schulgebäude von der politischen Gemeinde zwei Räume als Gemeinderäume angemietet.
Die Kirche, erbaut um 1903, wurde 2012 grundlegend renoviert und im Inneren umgestaltet. Sie bietet ca. 200 Sitzplätze, und mit der neu geschaffenen Freifläche auch die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst zum Kirchencafé oder nach der Feier der Osternacht zum Frühstück in der Kirche einzuladen.
Zusammenarbeit:
Die Ältesten in den Gemeinden bringen sich in vielfältiger und engagierter Weise in das Gemeindeleben ein.
Wir bieten:
  • eine gute, konstruktive und wenig zeitaufwändige Zusammenarbeit der Ältestenkreise;
  • eine umfangreiche ehrenamtliche Mitarbeiterschaft;
  • eine engagierte Pfarramtssekretärin in Schollbrunn/Oberdielbach und eine Pfarramtssekretärin in Strümpfelbrunn/Waldkatzenbach;
  • einen zuverlässiges Organistenteam;
  • Chorleiterin/Chorleiter in Strümpfelbrunn, Waldkatzenbach und Oberdielbach;
  • eine Verankerung der Gemeinden in dörflichen Strukturen, wo sich stets für unsere vielfältigen Aktionen helfende Hände zur Verfügung stellen;
  • ein Umfeld, in dem der Diakonin / dem Diakon Wertschätzung entgegengebracht wird;
  • Gemeinden, in denen die Ältesten und Gemeindeglieder den Vorstellungen und neuen Ideen der Diakonin / des Diakons offen gegenüberstehen.
Wir wünschen uns eine Diakonin / einen Diakon, die/der:
  • kontaktfreudig und mit Gespür für den ländlichen Raum offen auf die Menschen zugeht und gerne seelsorgerlich arbeitet;
  • es versteht, die Gemeindeglieder durch einen am Wort Gottes orientierten, lebendigen und lebensnahen Glauben zu stärken und sie darin zu vergewissern;
  • Freude daran hat, Gemeinde bei vielfältigen und abwechslungsreichen Gemeindeangeboten und Gottesdiensten zu versammeln;
  • Fantasie und Ideen mitbringt, um auch junge Menschen in unseren Gemeinden einzubinden;
  • der mit den Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäten, sowie dem Pfarrstelleninhaber in Strümpfelbrunn kooperativ zusammenarbeitet und die Belange aller Waldbrunner Ortsteile im Blick behält;
  • die Bereitschaft zur Übernahme eines Bezirksauftrages wird erwartet, soweit dies dem Tätigkeitsschwerpunkt entspricht.
Weitere Auskünfte erteilen
Evangelische Dekanat Mosbach, Dekan Folkhard Krall,
Telefon: 06261 921933,
Pfarrer Jonathan Richter,
Telefon: 06274 325,
die Vorsitzenden des Kirchengemeinderates,
Frau Elke Braun, Schollbrunn,
Telefon: 06274 6086 und
Herr Rainer Schölch, Oberdielbach,
Telefon: 06271 72135.
Interessensmeldungen sind unter gleichzeitiger Anzeige an das für den bisherigen Einsatz zuständige Dekanat schriftlich oder per E-Mail innerhalb von drei Wochen d.h. bis spätestens
24. August 2021
an das Personalreferat des Evangelischen Oberkirchenrates, Landeskirchlicher Beauftragter für gemeindepädagogischen und gemeindediakonischen Dienst der Landeskirche in Baden, Postfach 2269, 76010 Karlsruhe, Telefon 0721 9175-205 oder per E-Mail an bewerbung.diakonenstellen@ekiba.de zu richten. Bitte beachten Sie bei der digitalen Bewerbung den Dienstweg.
II. Sonstige Stellen
Erstmalige Ausschreibungen
Karlsruhe, Evangelischer Oberkirchenrat
Referat 4 - Erziehung und Bildung -
In der Evangelischen Landeskirche in Baden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
der Leiterin/des Leiters der Regionalstelle für Evangelische Erwachsenenbildung Karlsruhe
im Umfang eines vollen Dienstverhältnisses zu besetzen.
Die Evangelische Erwachsenenbildung in Baden stärkt ihre Bildungsarbeit in der Region Mittelbaden, indem die bisherige Bezirksstelle für Evangelische Erwachsenenbildung zur Regionalstelle Mittelbaden erweitert wird. Innerhalb der sich verändernden Struktur der Evang. Erwachsenenbildung in Baden erhalten die Regionalstellen besondere Funktionen. Sie sind zuständig für die pädagogisch-theologische Arbeit in ihren Kirchenbezirken und für das Bildungsmanagement in der jeweiligen Region.
Die Regionalstelle plant und vollzieht evangelische Bildungsarbeit vornehmlich im Kirchenbezirk Karlsruhe, zudem ist sie verantwortlich für das Qualitätsmanagement, die Bildungsstatistik und die Programmkoordination in der Region Mittelbaden, zu der die Bezirksstellen Ortenau, Baden-Baden/Rastatt, Bretten/Bruchsal und Pforzheim gehören. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird dem/der pädagogisch-theologischen Leiter/Leiterin eine volle Assistenzstelle zur Seite gestellt.
Zu besetzen ist die Stelle der pädagogisch-theologischen Leitung der Regionalstelle. Ausgeschrieben wird sie für eine Theologin/ einen Theologen oder eine Diakonin/einen Diakon.
Der Leiterin/dem Leiter der Regionalstelle obliegt insbesondere:
  • pädagogisch-theologische Bildungsarbeit im Kirchenbezirk Karlsruhe,
  • Auflage eines Halbjahresprogrammes für den Kirchenbezirk Karlsruhe,
  • Bildungsmanagement für die Region in enger Kooperation mit der Assistenz, d.h. vor allem:
    • Qualitätsmanagement,
    • Erhebung der Bildungsstatistik,
    • Programmkoordination,
  • Beratung und Kooperation mit den Gemeinden und Arbeitsbereichen (z.B. Schuldekanat, Jugendarbeit, City-Kirchen-Arbeit, Studierendenseelsorge, young urbans u.a.) des Kirchenbezirkes in Bildungsfragen und bei Bildungsveranstaltungen,
  • Bildungsarbeit im Kontext urbaner Kultur,
  • Bildungsarbeit mit jungen Erwachsenen,
  • Enge Kooperation insbesondere mit der City-Kirchen-Arbeit und anderen Partnerinnen und Partnern aus der städtischen Bildung und Kultur,
  • Mittelfristig wird die Arbeit der EEB ökumenisch verantwortet und organisiert, darum sollen ökumenische Kontakte gewahrt und sinnvoll ausgebaut werden.
Weitere, eigene thematische und methodische Profile sind ausdrücklich erwünscht und können entwickelt werden.
Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur weiteren beruflichen Fortbildung, ein „Qualifikationskurs Erwachsenenbildung“ ist nachzuweisen oder in den ersten Dienstmonaten zu belegen; dies vermittelt die Landesstelle für Evangelische Erwachsenenbildung.
Von einer Bewerberin/ einem Bewerber wird erwartet:
  • theologische und kommunikative Kompetenz sowie Teamfähigkeit;
  • erwachsenenpädagogische Kompetenz und die Bereitschaft sich weiterzubilden;
  • Freude an der Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenswelten;
  • Neugierde auf die Vielfalt und Kreativität einer lebendigen, kulturell attraktiven, gesellschaftlich und politisch regen Stadt.
Üblicherweise stehen 15% des Deputates der Stellenleiterin bzw. des Stellenleiters für die Mitarbeit im Gesamtverbund der Evang. Erwachsenenbildung (EAEB) zur Verfügung.
Dienstsitz der Regionalstelle ist Karlsruhe.
Die Berufung bzw. die Anstellung erfolgt durch den Evangelischen Oberkirchenrat im Benehmen mit dem Stadtkirchenrat Karlsruhe.
Auf diese Stelle können sich Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Diakoninnen und Diakone bewerben.
Bei Pfarrerinnen und Pfarrern erfolgt die Berufung zunächst für die Dauer von sechs Jahren (Wiederberufung ist möglich). Im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfolgt die Besoldung nach A13/A14. Im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis erfolgt die Entgeltzahlung nach Maßgabe der jeweilig geltenden Eingruppierungsrichtlinien.
Bei gleicher Eignung und Qualifikation werden Personen mit Schwerbehinderung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Auskünfte erteilen:
Kirchenrat Thomas Weiß,
Leiter der Landesstelle für Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung,
Telefon: 0721 9175 339,
E-Mail: eeb-baden@ekiba.de,
Website: eeb-baden.de und
Schuldekan Thomas Schwarz,
Telefon: 0721 8246 7340,
E-Mail: thomas.schwarz@kbz.ekiba.de,
Website: schuldekanat.de.
Interessentinnen/Interessenten an dieser Stelle werden gebeten, Ihr Interesse bis zum
7. September 2021
per Email an bewerbung.pfarrstellen@ekiba.de mitzuteilen. Bitte beachten Sie bei der digitalen Bewerbung den Dienstweg. Neben einem kurzen Lebenslauf sind die Darstellung der Schwerpunkte bisheriger Arbeit, der Fortbildungen sowie eine Interessenbegründung beizulegen.
Herausgeber: Evangelischer Oberkirchenrat, Blumenstraße 1–7, 76133 Karlsruhe
Postfach 2269, 76010 Karlsruhe, Telefon 0721 9175 0
Erscheint (in der Regel) einmal im Monat. Satz und Druck: Mediengestaltung und Hausdruckerei des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe.