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Kirchengericht:Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Baden
Entscheidungsform:Urteil (rechtskräftig)
Datum:28.07.2020
Aktenzeichen:VG 1/2020
Rechtsgrundlage:§§ 77, 78 LWG
Vorinstanzen:Keine
Schlagworte:Gemeindewahlausschuss, Wahlanfechtung, parteifähige Körperschaft
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Leitsatz:

Bei dem Gemeindewahlausschuss einer Kirchengemeinde handelt es sich nicht um eine parteifähige Körperschaft. Eine gegen den Gemeindewahlausschuss gerichtete Wahlanfechtungsklage (§§ 77,78 LWG) ist unzulässig.

Tenor:

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.