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Kirchengericht: | Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Baden |
Entscheidungsform: | Urteil (rechtskräftig) |
Datum: | 28.07.2020 |
Aktenzeichen: | VG 1/2020 |
Rechtsgrundlage: | §§ 77, 78 LWG |
Vorinstanzen: | Keine |
Schlagworte: | Gemeindewahlausschuss, Wahlanfechtung, parteifähige Körperschaft |
Leitsatz:
Bei dem Gemeindewahlausschuss einer Kirchengemeinde handelt es sich nicht um eine parteifähige Körperschaft. Eine gegen den Gemeindewahlausschuss gerichtete Wahlanfechtungsklage (§§ 77,78 LWG) ist unzulässig.
Tenor:
- Die Klage wird abgewiesen.
- Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.