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Entschließung
der Synode der Vereinigten Evang.-prot.
Landeskirche Baden
zur Grundordnung der Evang. Kirche in Deutschland

Vom 29. September 1948

(GVBl. S. 37)

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Die Landessynode bejaht freudig die von der verfassungsgebenden Kirchenversammlung in Eisenach beschlossene Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und erklärt eindeutig ihre Zustimmung. Sie dankt Gott für das damit geschehene Werk kirchlicher Einigung. Verpflichtet durch den Geist brüderlichen Verstehens unter den Bekenntniskirchen, wie die Grundordnung ihn bezeugt, erklären wir uns bereit, den durch unsere Zugehörigkeit zur EKD begründeten Aufgaben nachzukommen. Wir bitten unsere Kirchenleitung, sich für die Förderung des theologischen Gespräches zwischen den Konfessionen einzusetzen und die Möglichkeit von Vereinbarungen über Kanzel- und Abendmahlgemeinschaft zu prüfen.
In unserer Landeskirche werden die Angehörigen aller in der EKD geltenden Bekenntnisse zum Abendmahl zugelassen.