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Salbung in der
Evangelischen Landeskirche in Baden

Empfehlungen der Landessynode vom 9. April 1998

(GVBl. S. 111)

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  1. Die Praxis der Krankensalbung nach Jakobus 5 ruht auf biblischem Grund. Sie kommt dem verstärkten Trost- und Vergewisserungsbedürfnis entgegen, das Menschen besonders in Zeiten des Leidens und der Anfechtung haben. Das sind gute Gründe dafür, daß die Möglichkeit der Krankensalbung in unserer Kirche breiter als bisher bekanntgemacht und geübt wird. Es sollte darüber gepredigt und gelehrt werden. Denn nach dem biblischen Befund bittet der kranke Mensch selbst (im Glauben) um diesen Dienst; das kann er aber nur, wenn er von diesem Dienst weiß. Eine offensive Werbung für die Salbung würde dem biblischen Befund nicht entsprechen.
  2. In der von der Landessynode eingeführten Agende »Dienst an Kranken« (Agende III/4 der VELKD) sind liturgische Formen für die Krankensalbung angeboten (S. 87ff.). Sie sind anwendbar bei einzelnen kranken Menschen, die um eine Salbung bitten, ebenso wie für Gruppen mehrerer kranker Menschen; sie eignen sich z. B. auch für den Vollzug in einem Hauskreis. In dieser Agende sind auch alle nötigen praktischen Hilfen für den Vollzug der Salbung genannt (S. 84–86). In Beachtung von Jakobus 5 sollen Älteste am Dienst der Krankensalbung mitwirken.
  3. Die Salbung kranker Menschen ist ein starkes Zeichen für die Zuwendung Gottes zu den Menschen. Sie ist aber kein magisches Geschehen. Sie hat ihren Platz im Rahmen der Seelsorge, die auch Sündenbekenntnis und -vergebung einschließt. Der Salbung geht immer die persönliche Segnung voraus. Sie ist das Deutewort für die nachfolgende Salbung. Das Zeichen darf also nicht für sich stehen. Es weist über sich selbst auf Gottes Zuwendung hinaus, die im Segen zugesprochen wird. Wer um Salbung bittet, unterstellt sich dem Willen Gottes.
  4. Diese theologischen und praktischen Gesichtspunkte sind besonders zu beachten, wenn – über Jakobus 5 hinausgehend! – Salbungsgottesdienste durchgeführt werden und Menschen eine Salbung wünschen, die nicht erkrankt sind. In diesen Wünschen drückt sich ein Bedürfnis nach zeichenhafter Vergewisserung des Glaubens aus, manchmal auch die Erwartung besonderer geistlicher Erfahrungen. Darum muß mit solchen Wünschen seelsorgerlich verantwortlich umgegangen werden. Nach dem biblischen Zeugnis wird der Glaube durch den Empfang des Heiligen Abendmahls gestärkt. Die Salbung ist kein drittes Sakrament der evangelischen Kirche.
  5. Eine günstige Zeit für Salbungsgottesdienste ist nach bisherigen Erfahrungen die Abendzeit. Salbungsgottesdienste haben ihren Platz v.a. im Zusammenhang von Tagungen und Freizeiten sowie als besondere Gottesdienste von Gruppen und Kreisen. Ihre Einführung darf nicht von Pfarrerinnen oder Pfarrern einfach aus eigenem Antrieb vorgenommen werden. Vielmehr muß zuvor eine ausführliche Beratung im Ältestenkreis und eine sorgfältige Information der Gemeinde stattfinden. Ein mit dieser Frage befaßter Ältestenkreis sollte vor seiner Beschlußfassung einen Gottesdienst mit Salbung in einer anderen Gemeinde erlebt haben. Es darf nicht zu einer Spaltung der Gemeinde in solche Gemeindeglieder kommen, die für sich selbst die Salbung fordern, und solche, die sie für die ganze Gemeinde ablehnen.
  6. Als Regel sollte gelten: Solange die Krankensalbung nach Jakobus 5 in einer Gemeinde nicht gelehrt, begehrt und praktiziert wird, sollte auf Salbungsgottesdienste verzichtet werden.
  7. Für die Theologie und für die Praxis der evangelischen Kirche ist die Salbung ein Nebenthema und kein Hauptthema. Die Beschäftigung mit der Salbung ist aber gerade deshalb nötig. Sonst könnte sich unter der Hand das Nebenthema verselbständigen und zu einem Hauptthema werden. Das bedeutet zugleich, daß die Beschäftigung mit der Salbung diese nicht zum Hauptthema machen darf. Dieser Gefahr wird gewehrt, indem das Thema einfühlsam aufgegriffen wird, wenn es in den Horizont einer Gemeinde oder Gruppe kommt. Es darf keinesfalls offensiv in den Vordergrund gerückt werden.
Formulierungshilfen für die Salbung:
(vgl. Agende »Dienst an Kranken« S. 95; S. 101; S. 108f.).
Kreuz mit Salböl auf die Stirn
»Ich salbe dich im Namen des Vaters, der dich nach seinem Ebenbild erschaffen hat.«
Kreuz mit Salböl auf die Innenfläche der rechten Hand
»Ich salbe dich im Namen des Sohnes, der dich erlöst hat (und in dir wohnt durch den Heiligen Geist).«
Kreuz mit Salböl auf die Innenfläche der linken Hand
»Ich salbe dich im Namen des Heiligen Geistes, der dich tröstet und leitet (und dich durchströmt mit seiner heilenden Kraft).«
Bewährte Regelungen bei Salbungsgottesdiensten:
  • Bei Salbungsgottesdiensten werden im Raum eine oder mehrere Salbstellen angeboten. Wer gesalbt werden möchte, sitzt dort mit dem Rücken zur Gemeinde – so kann die Intimsphäre leichter gewahrt werden.
  • Gesalbt wird in der Regel zu zweit oder zu dritt, mit unterschiedlicher Aufgabenteilung.
    Wenn zu zweit gesalbt wird, kann eine/r das Salbschälchen halten, während der/die andere salbt.
    Bei einer Dreiergruppe stehen die Salbenden vor und neben der Person, die gesalbt werden möchte. Zwei legen ihr die linke bzw. rechte Hand auf die Schulter; eine der beiden assistierenden Personen hält das Salbschälchen. Auch in einer Dreiergruppe salbt nur eine/r der Beteiligten.
  • Vor und nach der Salbung wird das Salbschälchen auf den Altar gestellt.
  • Für die Salbung kann reines Olivenöl, aber auch duftendes Öl verwendet werden.
  • Nach der Salbung können die Salbenden die Hände des/der Gesalbten in die eigenen Hände nehmen und ihm/ihr ein Bibelwort zusprechen.