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Ausstellung von Dienstausweisen

Bekanntmachung des Evang. Oberkirchenrats vom 23. November 1990

(GVBl. S. 205)

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I. Vorbemerkung:

Der Evangelische Oberkirchenrat in Karlsruhe stellt auf Antrag für die Mitarbeiter(innen) der Evangelischen Landeskirche Dienstausweise aus.
Die evangelischen Kirchenbezirke und Kirchengemeinden erhalten auf Antrag vornumerierte Ausweisvordrucke zur Erstellung von Dienstausweisen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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II. Inhalt der Dienstausweise:

»Evangelische Landeskirche in Baden
Dienstausweis Nr.:
Der/die sich durch Personalausweis
Nr.:
ausweisende
Herr/Frau
steht als (Pfarrer/Beamter/Angestellter)
im Dienste der Evangelischen Landeskirche in Baden
(oder)
steht als (Beamter/Angestellter)
im Dienste des Evangelischen Kirchenbezirks
(oder)
steht als (Beamter/Angestellter)
im Dienste der Evangelischen Kirchengemeinde

, den
(Ort)
Evangelischer Oberkirchenrat
Karlsruhe
(oder)
Evangelisches Dekanat
(oder)
Evangelischer Kirchengemeinderat
(Unterschrift)
Fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausstellung sowie bei Änderung der Nummer des Personalausweises verliert dieser Dienstausweis seine Gültigkeit.«
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III. Der bezugsberechtigte Personenkreis:

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Auftrag zur Verkündigung und Seelsorge haben,
  2. Technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einrichtungen besichtigen und betreuen sowie vor Ort Entscheidungen treffen müssen,
  3. Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit dafür ein Bedarf besteht. Ein Bedarf besteht grundsätzlich nicht, wenn für das auszuführende Dienstgeschäft eine Einzelvollmacht erteilt wird.
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IV. Das Antragsverfahren:

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Landeskirche beantragen unter Angabe von Zu- und Vornamen, der Nummer ihres Personalausweises, der Berufsgruppenzugehörigkeit und einer kurzen Begründung zur Ausstellung ihren Dienstausweis bei der Personalverwaltung des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe.
  2. Die Kirchenbezirke und die Kirchengemeinden fordern die erforderlichen Dienstausweisvordrucke (numerierte Leervordrucke) ebenfalls bei der Personalverwaltung des Evangelischen Oberkirchenrats an. Die Anforderung hat getrennt nach Kirchenbezirk, Kirchengemeinde und unter Angabe von Zu- und Vornamen sowie Berufsgruppe zu erfolgen. Falls kurze Begründung erforderlich, müßte diese noch dazugefügt werden.
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V. Das Ausstellungsverfahren:

  1. Die Dienstausweise für die landeskirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von dem jeweils für die Berufsgruppe zuständigen Sachbearbeiter bei der Personalverwaltung ausgefüllt und unterzeichnet, nach der Siegelordnung gesiegelt und dem Antragsteller gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt bzw. zugesandt.
  2. Die Dienstausweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenbezirke und der Kirchengemeinden werden unter Verwendung der von der Personalverwaltung des Evangelischen Oberkirchenrats zugesandten Vordrucke vom Anstellungsträger ausgefüllt, vom Dekan oder dem Vorsitzenden des Kirchengemeinderats unterzeichnet, gesiegelt und dem Antragsteller gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Der Personalverwaltung des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe ist eine Kopie des ausgefertigten Dienstausweises zuzusenden.
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VI. Die durchlaufende Numerierung der Dienstausweise:

Für die Dienstausweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Landeskirche, der Kirchenbezirke und der Kirchengemeinden sind folgende Nummerngruppen vorzusehen:
Bedienstete der Evang. Landeskirche in Baden
Nummern: P 001 – P 999 (Pfarrdienst)
Nummern: U 001 – U 999 (Unterricht/Bildung)
Nummern: V 001 – V 999 (Verwaltung/Wirtschaft)
Bedienstete der Kirchenbezirke und der Kirchengemeinden in diesen Kirchenbezirken
KB Adelsheim
Nr.: 1 000 –  1 499
KB Alb-Pfinz
Nr.: 1 500 –  1 999
KB Baden-Baden
Nr.: 2 000 –  2 499
KB Boxberg
Nr.: 2 500 –  2 999
KB Bretten
Nr.: 3 000 –  3 499
KB Emmendingen
Nr.: 3 500 –  3 999
KB Eppingen-Bad Rappenau
Nr.: 4 000 –  4 499
KB Freiburg
Nr.: 5 000 –  5 999
KB Heidelberg
Nr.: 6 000 –  6 999
KB Hochrhein
Nr.: 7 000 –  7 499
KB Karlsruhe-Land
Nr.: 7 500 –  7 999
KB Karlsruhe und Durlach
Nr.: 8 000 –  8 999
KB Kehl
Nr.: 9 000 –  9 499
KB Konstanz
Nr.: 9 500 –  9 999
KB Ladenburg-Weinheim
Nr.: 10 000 – 10 499
KB Lahr
Nr.: 10 500 – 10 999
KB Lörrach
Nr.: 11 000 – 11 999
KB Mannheim
Nr.: 12 000 – 12 999
KB Mosbach
Nr.: 13 000 – 13 499
KB Müllheim
Nr.: 13 500 – 13 999
KB Neckargemünd
Nr.: 14 000 – 14 499
KB Offenburg
Nr.: 14 500 – 14 999
KB Pforzheim-Land
Nr.: 15 000 – 15 499
KB Pforzheim-Stadt
Nr.: 15 500 – 16 499
KB Schopfheim
Nr.: 16 500 – 16 999
KB Schwetzingen
Nr.: 17 000 – 17 499
KB Sinsheim
Nr.: 17 500 – 17 999
KB Überlingen-Stockach
Nr.: 18 000 – 18 499
KB Villingen
Nr.: 18 500 – 18 999
KB Wertheim
Nr.: 19 000 – 19 499
KB Wiesloch
Nr.: 19 500 – 19 999
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VII. Sonstiges:

  1. Über ausgestellte Dienstausweise ist vom zuständigen Sachbearbeiter ein unter Verschluß zu haltendes Verzeichnis zu führen.
  2. Eine Kopie des ausgestellten Dienstausweises ist beim Evangelischen Oberkirchenrat zu den Akten zu nehmen.
  3. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zur Evangelischen Landeskirche, zum Kirchenbezirk oder zur Kirchengemeinde ist der Dienstausweis ohne Aufforderung der ausstellenden Dienststelle zurückzugeben und durch diese zu vernichten.
  4. Fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausstellung sowie bei Änderung der Nummer des Personalausweises verliert ein Dienstausweis seine Gültigkeit.
  5. Bestehen für den ausstellenden Sachbearbeiter Zweifel an der ausreichenden Begründung eines Antrags auf Ausstellung eines Dienstausweises, so entscheidet abschließend der geschäftsleitende Oberkirchenrat oder der zuständige Dekan bzw. der Vorsitzende des Kirchengemeinderats.