.Verordnung
Verordnung
über die Errichtung von Kammern bei der Schlichtungsstelle
Vom 12. Mai 1999
(GVBl. S. 81)
Der Landeskirchenrat erläßt aufgrund von § 57 Abs. 1a des kirchlichen Gesetzes über die Anwendung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-AnwG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 10. Juli 1997 (GVBl. S. 73) folgende Verordnung:
####§ 1
(
1
)
Für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. zu bildenden Schlichtungsstelle werden zwei Kammern eingerichtet.
(
2
)
Die Geschäftsverteilung im Bereich der Schlichtungsstelle sowie die Zuordnung der beisitzenden Mitglieder werden durch die Vorsitzenden der Kammern einvernehmlich geregelt.
#§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.