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Entschließung der Landessynode
zu den Arnoldshainer Abendmahlsthesen

Vom 4. Mai 1962

(GVBl. S. 90)

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Die Landessynode hat sich mit den Arnoldshainer Thesen und den Erklärungen ihrer Unterzeichner befaßt und auf ihrer Frühjahrstagung 1962 folgende Entschließung getroffen:
  1. 1Die Landessynode begrüßt die Arnoldshainer Thesen als einen wesentlichen Fortschritt im Gespräch über das Heilige Abendmahl. 2Sie erkennt dankbar an, daß die Thesen geeignet sind, Predigt und Unterweisung über das Abendmahl zu bereichern und zu vertiefen.
  2. 1Die Landessynode stellt fest, daß die Arnholdshainer Thesen mit der Intention der badischen Abendmahlskonkordie übereinstimmen. 2In ihnen werden wesentliche biblische Erkenntnisse neu entfaltet.
    3Beim Abendmahl sehen wir dem kommenden Herrn entgegen.
    4Durch das Abendmahl werden wir zum Leib Christi zusammengeschlossen.
    5Im Abendmahl werden wir zur Nachfolge und zum Dienst am Bruder gerufen.
  3. 1Die Landessynode bittet die Gemeinden der Landeskirche, die Arnoldshainer Thesen in Predigt und Unterweisung fruchtbar zu machen. 2Auch bei der bevorstehenden Neubearbeitung des Badischen Katechismus sollen sie berücksichtigt werden.
  4. 1Die Landessynode hält es jedoch für wünschenswert, daß bei der Auswertung der Arnoldshainer Thesen im Sinne der Unionsurkunde noch stärker herausgearbeitet wird:
    Das Abendmahl wurde in der Nacht des Verrats gestiftet.
    2Das Abendmahl schenkt dem Glaubenden die innige Vereinigung mit unserem Herrn und Heiland.
    3Das Abendmahl weckt in uns die Dankbarkeit, die in einem neuen Leben Gestalt gewinnt.
  5. Die Landessynode bittet die Gliedkirchen der EKD, in gemeinsamer Beratung und gegenseitigen Erfahrungsaustausch darüber einzutreten, welche Folgerungen aus den Arnoldshainer Thesen für die kirchliche Praxis (Predigt, Unterweisung, Liturgie und Ordnung) gezogen werden müssen.
  6. 1Die Landessynode erklärt erneut, daß alle evangelischen Christen aus den Gliedkirchen der EKD in den Gemeinden der Landeskirche zum Abendmahl zugelassen sind.
    2Die Landessynode hofft, daß alle Gliedkirchen der EKD die Arnoldshainer Thesen als eine hilfreiche Bezeugung des wesentlichen Inhalts der evangelischen Abendmahlslehre anerkennen und ihre Glieder gegenseitig zum Abendmahl zulassen.
    3Die Landessynode ersehnt, daß die Gliedkirchen der EKD auch zur Übereinstimmung in der Lehre des Evangeliums, und damit zur vollen Abendmahlsgemeinschaft gelangen.

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