.
####
19 Sekretärinnen und Sekretäre / Assistenz1#
###Fallgruppe | Tätigkeitsmerkmal | Entgeltgruppe |
1. | Sekretärinnen und Sekretäre. (Protokollerklärung Nr. 1) | 4 |
2. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die mindestens 20 Prozent schwierige Sekretariatsaufgaben wahrnehmen. (Protokollerklärung Nr. 2) | 6 |
3. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die schwierige Sekretariatsaufgaben im Umfang von mindestens 50 Prozent wahrnehmen. (Protokollerklärung Nr. 2) | 7 |
4. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die verantwortungsvolle Sekretariatsaufgaben wahrnehmen. (Protokollerklärung Nr. 3) | 8 |
5. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 4 in großen Dienststellen bzw. Einrichtungen, die mindestens 30 Prozent Tätigkeiten einer Assistenz der Dienststellenleitung oder Geschäftsführung wahrnehmen. (Protokollerklärungen Nr. 4 und 5) | 9a |
Protokollerklärungen:
Dieser Abschnitt ist auf Mitarbeitende in der Tätigkeit von Sekretärinnen und Sekretären anzuwenden. Die Eingruppierung der Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt oder Dekanat ist in Abschnitt 20 geregelt.
Nr. 1
Zu den Aufgaben einer Sekretärin bzw. eines Sekretärs gehören neben den anfallenden Schreibarbeiten insbesondere:
- Einfache Postbearbeitung (Entgegennahme, Zuordnung und Weiterleitung);
- Entgegennahme und Vermittlung von Telefongesprächen und Informationen;
- Vorbereitung von Dienstreisen;
- Besucher empfangen, anmelden und weiterleiten;
- Termine vereinbaren, überwachen, anmahnen;
- Aktenablage;
- Karteiarbeiten und einfache Datenpflege am PC;
- Überwachung und Aktualisierung von Loseblattwerken etc;
- Bestellung und Anschaffung von Büromaterialien etc. nach Vorgabe;
- Überwachung von Wiedervorlagen und Rücksprachen;
- Betreuung und einfache Wartung von Bürogeräten (z.B. Drucker, Fax).
Nr. 2
Zu den schwierigen Sekretariatsaufgaben gehören insbesondere:
- Organisatorische Vorbereitung von Dienstbesprechungen und anderen Sitzungen (mit Ausnahme von Sitzungen der Leitungsorgane) einschließlich der Zusammenstellung von Unterlagen;
- Führen von Protokollen nach Vorgabe;
- Erweiterte Postbearbeitung: Termine abstimmen, Unterlagen hinzufügen,notwendige organisatorische Information einholen;
- Sicherstellung des Informationsflusses;
- Erstellung von Abrechnungen (z. B. Ersatz- und Zuschussleistungen);
- Selbständiges Erledigen von einfacher Korrespondenz;
- Mitwirkung bei der Organisation und Vorbereitung von Veranstaltungen;
- Homepage nach Vorgabe und Einweisung pflegen;
- Erstellung und Pflege von Adressdatenbanken.
Nr. 3
Zu den verantwortungsvollen Sekretariatsaufgaben gehören insbesondere:
- Organisation des Büroablaufs für mindestens eine weitere Mitarbeitende bzw. einen weiteren Mitarbeitenden;
- Selbständige Erledigung von schwierigerer Korrespondenz;
- Selbständige Erarbeitung von Schriftgut, z. B. Vorlagen nach inhaltlichen Vorgaben;
- Beratung des Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten bei der Gestaltung von Veranstaltungen und Repräsentationsaufgaben;
- Organisatorische Vorbereitung von Sitzungen der Leitungsorgane;
- Selbständige Protokollführung z. B. von Dienstbesprechungen;
- Auswertung und Bearbeitungskontrolle von Protokollen der Sitzungen und Dienstbesprechungen;
- Mitüberwachung des Kostenbudgets;
- Selbständiges Führen des Terminkalenders für die Vorgesetzte oder der Vorgesetzten einschließlich der Überwachung der Termine;
- Unterstützung der oder des Vorgesetzten bei der Wahrnehmung der Informations- und Kontrollfunktion durch Weiterleitung von Informationen einschließlich der Überwachung von Rückmeldungen;
- selbständige Pflege der Homepage.
Die verantwortungsvollen Sekretariatsaufgaben erfüllen zugleich das Tätigkeitsmerkmal der schwierigen Sekretariatsaufgaben nach Protokollerklärung Nr. 2.
Nr. 4
Als große Dienststellen gelten insbesondere Kirchenverwaltungen, Verwaltungs- und Serviceämter und Diakonische Werke der jeweils höchsten Kategorie, sowie diakonische Einrichtungen mit insgesamt mindestens 300 Vollzeitkräften.
Nr. 5
Zu den Tätigkeiten einer Assistenz gehören insbesondere:
- Inhaltliche Zusammenstellung von Material für Vorträge und Veröffentlichungen der Dienststellenleitung oder Geschäftsführung;
- Organisation und Nachbearbeitung von Konferenzen und Veranstaltungen aufgrund weniger Vorgaben;
- Vermittlungsfunktion zwischen dem Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten und seinen bzw. ihren Mitarbeitenden;
- Aufbereitung und Verwaltung vertraulicher Unterlagen;
- Herstellung von Kontakten im Innen- und Außenverhältnis, Kommunikationsaufgaben;
- Mitwirkung bei Projekten;
- Zeitmanagement für den Vorgesetzten bzw. die Vorgesetzte;
- Erstellung von zentralen Übersichten und Statistiken zu wichtigen Sachverhalten.
#
1 ↑ Geändert gemäß Artikel 1, Nummer 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar mit Wirkung zum 1. März 2017 (GVBl. S. 58). Übergangsregelungen zu Bestandsschutz und Höhergruppierung siehe Artikel 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar 2017 (GVBl. S. 97).
1 ↑ Geändert gemäß Artikel 1, Nummer 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar mit Wirkung zum 1. März 2017 (GVBl. S. 58). Übergangsregelungen zu Bestandsschutz und Höhergruppierung siehe Artikel 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar 2017 (GVBl. S. 97).