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Geltungszeitraum von: 01.01.2006
Geltungszeitraum bis: 31.12.2013
65 Prüferinnen/Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt
#Vergütungsgruppe IV b
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis bei Berufung zur Prüferin/zum Prüfer.
Vergütungsgruppe IV a
- 2.
- Prüferinnen/Prüfer nach vierjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe IV b.
Vergütungsgruppe III
- 3.
- Prüferinnen/Prüfer nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IV a.
- 4.
- Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin/eines Bereichsleiters.
Vergütungsgruppe II a
- 5.
- Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin/eines Bereichsliters, nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe III.
Artikel 2
(
1
)
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
(
2
)
Zeiten, die als Prüferin/Prüfer vor In-Kraft-Treten dieser Arbeitsrechtsregelung erbracht wurden, sind anzurechnen.