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Geltungszeitraum von: 01.01.2006
Geltungszeitraum bis: 31.01.2013
61 b Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Sekretariatsaufgaben
#Vergütungsgruppe VIII
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Sekretariatsaufgaben (Anm. 1).
Vergütungsgruppe VII
- 2.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 1 nach einjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe VIII oder in vergleichbarer Tätigkeit (Anm. 1).
- 3.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 1, die mindestens 20 v. H. schwierige Sekretariatsaufgaben wahrnehmen (Anm. 2).
- 4.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 1, die mindestens 40 v. H. schwierige Sekretariatsaufgaben wahrnehmen (Anm. 2).
Vergütungsgruppe VIb
- 5.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 3 nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII oder in vergleichbarer Tätigkeit (Anm. 2).
- 6.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 4 nach dreijähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe VII oder in vergleichbarer Tätigkeit (Anm. 2).
- 7.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 1, die verantwortungsvolle Sekretariatsaufgaben wahrnehmen (Anm. 3).
Vergütungsgruppe Vc
- 8.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 7 nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIb oder vergleichbarer Tätigkeit.
- 9.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 7 in großen Dienststellen bzw. Einrichtungen (Anm. 4), die mindestens 30 vom Hundert Tätigkeiten einer Assistenz der Dienststellenleitung bzw. Geschäftsführung wahrnehmen (Anm. 5).
Vergütungsgruppe Vb
- 10.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Fallgruppe 9 nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vc oder vergleichbarer Tätigkeit.
Anmerkungen:
(
1
)
Sekretariatsaufgaben sind neben den anfallenden Schreibarbeiten insbesondere:
- Einfache Postbearbeitung (Entgegennahme, Zuordnung und Weiterleitung);
- Entgegennahme und Vermittlung von Telefongesprächen und Informationen;
- Vorbereitung von Dienstreisen;
- Besucher empfangen, anmelden und weiterleiten;
- Termine vereinbaren, überwachen, anmahnen;
- Aktenablage;
- Karteiarbeiten;
- Überwachung und Aktualisierung von Loseblattwerken etc;
- Bestellung und Anschaffung von Büromaterialien etc. nach Vorgabe;
- Überwachung von Wiedervorlagen und Rücksprachen.
(
2
)
Zu den schwierigen Sekretariatsaufgaben gehören insbesondere:
- Organisatorische Vorbereitung von Dienstbesprechungen und anderen Sitzungen (mit Ausnahme: von Sitzungen von Leitungsorganen) einschließlich der Zusammenstellung von Unterlagen;
- Führen von Protokollen nach Vorgabe;
- Erweiterte Postbearbeitung: Termine abstimmen, Unterlagen hinzufügen, notwendige organisatorische Information einholen;
- Sicherstellung des Informationsflusses;
- Abrechnung von Ersatz- und Zuschussleistungen;
- Selbständiges Erledigen von einfacher Korrespondenz;
- Mitwirkung bei der Organisation und Vorbereitung von Veranstaltungen.
(
3
)
Zu den verantwortungsvollen Sekretariatsaufgaben gehören insbesondere:
- Organisation des Büroablaufs für mindestens eine weitere Mitarbeiterin bzw. einen weiteren Mitarbeiter;
- Selbständige Erledigung von schwierigerer Korrespondenz;
- Selbständige Erarbeitung von Schriftgut, z. B. Vorlagen nach inhaltlichen Vorgaben;
- Beratung des Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten bei der Gestaltung von Veranstaltungen und Repräsentationsaufgaben;
- Organisatorische Vorbereitung von Sitzungen von Leitungsorganen;
- Selbständige Protokollführung z. B. von Dienstbesprechungen;
- Auswertung und Bearbeitungskontrolle von Protokollen der Sitzungen und Dienstbesprechungen;
- Mitüberwachung des Kostenbudgets;
- Selbständiges Führen des Terminkalenders für den Vorgesetzen/die Vorgesetzte einschließlich der Überwachung der Termine;
- Unterstützung des/der Vorgesetzten bei der Wahrnehmung der Informations- und Kontrollfunktion durch Weiterleitung von Informationen einschließlich der Überwachung von Rückmeldungen.
(
4
)
Als große Dienststellen gelten insbesondere Kirchengemeindeämter und Diakonische Werke jeweils ab Kategorie 4, diakonische Einrichtungen mit mindestens 300 Vollzeitkräften.
(
5
)
Zu den Tätigkeiten einer Assistenz gehören insbesondere:
- Zusammenstellung von Material für Vorträge und Veröffentlichungen des Dienststellenleiters bzw. Geschäftsführers;
- Organisation und Nachbearbeitung von Konferenzen und Veranstaltungen aufgrund weniger Vorgaben;
- Vermittlungsfunktion zwischen dem Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten und seinen bzw. ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;
- Aufbereitung und Verwaltung vertraulicher Unterlagen;
- Herstellung von Kontakten im Innen- und Außenverhältnis, Kommunikationsaufgaben;
- Mitwirkung bei Projekten;
- Zeitmanagement für den Vorgesetzten/die Vorgesetzte;
- Erstellung von zentralen Übersichten und Statistiken zu wichtigen Sachverhalten.