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Geltungszeitraum von: 24.08.1982

Geltungszeitraum bis: 31.12.2023

Hinweise
für die Renovierung und den Bau von Gottesdiensträumen

Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
vom 24. August 1982

(GVBl. S. 195)
Außer Kraft getreten zum 31. Dezember 2023 (GVBl. 2024; Nr. 9, S. 20)

Der Bau oder die Renovierung von Kirchen und kirchlichen Räumen ist eine theologische Herausforderung an allen, die daran in irgendeiner Weise beteiligt sind. Darin kommt zum Ausdruck, wie die Kirche ihren Auftrag und ihren Gottesdienst in unserer Zeit versteht. Bei den Gemeinden hat der Kirchenbau darum einen hohen Stellenwert; Ältestenkreise und Kirchengemeinderäte beschäftigen sich damit in vielen Sitzungen. In Gemeindekreisen und Gemeindeversammlungen werden Anliegen, Wünsche und Einwände vorgebracht. Die Gemeindeglieder sind bereit, mit erheblichen Spenden zur Verwirklichung der Bauanliegen ihrer Gemeinde beizutragen. Diese äußere und innere Beteiligung zeigt, daß die Gemeinden ein deutliches Gespür dafür haben, daß das kirchliche Bauen einen wichtigen Beitrag für die Erfüllung des Auftrages der Kirche darstellt.
Organisierendes Element für das Planen und Bauen ist darum die Gemeinde und das, was sie gemeinsam tut: der Gottesdienst im weitesten Sinn.
Die Erfahrung zeigt freilich, daß dieser hohe Einsatz von Gemeinden und Einzelpersonen nicht immer zu dem erwünschten Ziel führt. Die nachfolgenden »Hinweise« sollen allen mit dem Bau oder mit der Renovierung befaßten Gremien und Personen eine Hilfe geben, daß die wesentlichen Anliegen des evangelischen Gottesdienstes und Gemeindeverständnisses, aber auch die vielfachen praktischen Erfahrungen, die in den letzten Jahren gemacht wurden, rechtzeitig bedacht und in die Überlegungen und Planungen der Verantwortlichen einbezogen werden.
10 Diese »Hinweise« sind keine Vorschriften, welche die Besonderheit einer Gemeinde am Ort regeln oder gar uniformieren wollen. 11 Eine Verbindlichkeit besteht allerdings insofern, daß theologische und biblisch begründete Grundlinien des evangelischen Gottesdienstes und Gemeindeaufbaus aufgezeigt werden, aber auch darin, daß in den gestellten Fragen auf mögliche Probleme, Aufgaben oder Alternativen hingewiesen wird, die beim Bauen in jedem Fall bedacht und entschieden werden müssen.
12 Bei der Erstellung dieser Hinweise war vor allem gedacht an die Renovierung von Kirchen und gottesdienstlichen Räumen. 13 Die darin aufgezeigten Grundsätze und Fragen sind aber ebenso von Bedeutung für den Neubau von Gottesdienstsräumen.
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Problemstellung

Die Aufgabe, eine Kirche zu erneuern oder einen Gottesdienstraum neu zu bauen, kann verschiedene Ursachen haben.
  • Alte und schadhafte Kirchen müssen instandgesetzt werden,
  • technische Einrichtungen (insbesondere Heizung, Akustik, fehlende WC-Anlagen) sind erneuerungs- oder ergänzungsbedürftig,
  • das Gottesdienstverständnis hat sich verändert (die unter dem Wort und beim Mahl versammelte Gemeinde – vgl. A 3),
  • das Gemeindeverständnis hat sich verändert (der gegliederte »Leib Christi« – vgl. A 3),
  • neue Wohnsiedlungen, die nicht mehr nachbarschaftlich zu versorgen sind, brauchen einen eigenen Gottesdienstraum.
Die besondere Aufgabe der Planung besteht darin, unter den gegebenen Voraussetzungen (vorhandene Grundstücke, Gebäude, Finanzen) optimale Lösungen zu suchen, um die Bedürfnisse der Gemeinde zu verwirklichen. Für jede Gemeinde muß eine besondere Antwort und Lösung im Blick auf ihre Probleme gesucht und gefunden werde. Hierbei ist abzuwägen zwischen dem, was nach den Gegebenheiten erreicht werden kann und dem, was im Interesse der Gemeinde bzw. des Gottesdienstes ermöglicht werden sollte.
Nicht zuletzt hat auch alles Bauen und Renovieren eine ökologische Dimension, die mit der Verantwortung für die Schöpfung zusammenhängt (Energieumsatz, Landverbrauch).
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A. Grundsätze und Ziele

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1. Kirchenraum als Vermächtnis und Aufgabe

Im überlieferten Kirchenraum begegnet uns das gottesdienstliche Zeugnis unserer Vorfahren. Aber auch dort, wo es um neu zu bauende Kirchen und Gemeindehäuser geht, können wir nicht einfach gleichsam am Nullpunkt anfangen, sondern sind dem verpflichtet, was uns durch Bibel und Bekenntnis als Auftrag des Gottesdienstes und der Gemeindearbeit aufgezeigt wird und vorgegeben ist.
Zwar ist nach evangelischem Verständnis der Kirchenraum kein Raum besonderer Heiligkeit (Sakral-Raum); er erhält allerdings durch das besondere Geschehen der Verkündigung des Wortes Gottes und die Feier der Sakramente seine besondere Würde und Prägung.
Von daher ist zu bedenken:
  • Kirchenbau beginnt nie am Nullpunkt, sondern hat die Anfänge des christlichen Gottesdienstes, wie sie im Neuen Testament bezeugt werden, ernstzunehmen.
  • Auch in vorhandenen Gottesdiensträumen, die renoviert werden sollen, hat die bisherige Ausrichtung des Evangeliums ihre baulichen Spuren hinterlassen, die nicht einfach achtlos beiseite geschoben werden dürfen. Generationen haben mit diesem Kirchenraum eine Glaubens- und Lebensgeschichte gehabt.
Von daher ergeben sich die Fragen:
  • Was können wir daraus lernen?
  • Was müssen wir festhalten? Und schließlich:
  • Was müssen wir verändern?
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2. Gottesdienst und Gemeinde im Wandel und in der Kontinuität

Eine Gemeinde, die neu bauen oder ihre Kirche renovieren will, steht vor der Aufgabe, Menschen der Gegenwart im Gottesdienst zu versammeln und ihnen in zeitgemäßer Sprache und Ausdrucksform das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen. Diese Aufgabe ist immer wieder neu zu bedenken und zu vollziehen.
Darum ist das Leben einer Gemeinde und ihr Gottesdienst nicht für alle Zeit festgeschrieben, sondern einem ständigen Wandel unterworfen.
Freilich ist bei allen Veränderungen immer wieder die Frage zu stellen nach dem, was bleibt, also nach der Kontinuität und dem Auftrag Jesu Christi, der immer wieder neu verwirklicht werden soll. Wandel und Kontinuität sind also keine Gegensätze, sondern Fragen, die bei Bauentscheidungen immer wieder bedacht und ernstgenommen werden müssen.
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3. Zwei wesentliche theologische Überlegungen für Gottesdienst und Gemeindeverständnis heute

Die theologische Besinnung der letzten Jahrzehnte hat insbesondere zwei wichtige Erkenntnisse für evangelisches Gottesdienst- und Gemeindeverständnis erbracht.
  1. Zum Gottesdienst gehört nicht nur die Wortverkündigung, sondern auch die Feier des Abendmahls, die nach Möglichkeit in den sonntäglichen Hauptgottesdienst einbezogen werden soll (Gesamtgottesdienst).
  2. Das Verständnis evangelischer Gemeinde als »Leib Christi« (Röm. 12) führte dazu, daß die Beteiligung und Mitverantwortung der Gemeindeglieder am Auftrag und am Gottesdienst der Kirche wieder ernstgenommen werden. Evangelische Gemeinde ist nicht »Betreuungsobjekt« oder »Versorgungskirche«, sondern missionarische und in allen ihren Gliedern verantwortliche und handelnde Gemeinde. Dies muß auch im Bauen seinen entsprechenden Ausdruck finden.
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B. Schritte des Vorgehens

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1. Bedarfsermittlung

Bei der Planung von Neubauten oder bei der Renovierung kirchlicher Räume sind von der Gemeindeleitung zunächst möglichst viele Personen und Gruppen in die Vorüberlegungen einzubeziehen. Nur so kann festgestellt werden, welche Erwartungen im Blick auf Kirche und Gemeinde vorhanden sind und welche Erfahrungen mit den vorhandenen Räumen bereits gemacht wurden.
Die verantwortliche Gemeindeleitung und der Architekt müssen sich sowohl mit den grundsätzlichen theologischen Problemen evangelischen Gottesdienstverständnisses und Gemeindeaufbaues wie auch mit der örtlichen Gemeindepraxis vertraut machen. Positive und negative Raumerfahrungen sollen gemeinsam ermittelt werden. Es sollte festgestellt werden, welchen Einfluß die Größe und die Zusammensetzung der jeweiligen Gruppe auf die Benutzbarkeit des Raumes haben. Insbesondere müssen auch jene Aufgaben und Veranstaltungen bedacht werden, die bisher aus Mangel an geeigneten Räumen oder aus anderen Gründen nicht stattfinden konnten, obwohl sie für das Gemeindeleben als notwendig erachtet werden.
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Bedarf für den Gottesdienst

Evangelische Gottesdienstraum ist der Ort, wo sich die Gemeinde aus vielfältigem Anlaß und in unterschiedlicher Zusammensetzung versammelt, um Gottes Wort zu hören, das Mahl zu feiern und Gott zu danken und zu loben. Evangelischer Gottesdienstraum muß also für unterschiedliche Anlässe und Anliegen Raum bieten. Die herkömmliche Zweckbestimmung für den sonntäglichen Hauptgottesdienst bedarf also ergänzender Überlegungen für andere Möglichkeiten. Dabei gewinnt der (auch wochentags geöffnete) Gottesdienstraum im Alltag als Ort der Stille, des Gebetes, der Meditation in der evangelischen Kirche immer mehr an Bedeutung.
Dabei ist zu bedenken:
  • die mögliche Vielfalt von gottesdienstlichen Veranstaltungen, z.B. Wortgottesdienst, Gesprächsgottesdienst, Gebetsgottesdienst, Familiengottesdienst, Kindergottesdienst, Schulgottesdienst usw.,
  • Abendmahlsfeiern im Hauptgottesdienst, aber auch sonstige Formen des Abendmahls (Abendmahl an Tischen, Agapefeiern u.a.),
  • Andacht und Meditation für einzelne, die den Kirchenraum besuchen,
  • Gruppenmeditation und gottesdienstliche Feiern mit Anspielen, Verwendung von Medien u.a.,
  • Taufe, Konfirmation, Trauung, evtl. auch kirchliche Bestattungsfeiern.
Fragen:
  • Für welchen Normalfall sind die Sitzplätze vorgesehen (zuviel leere Plätze beim sonntäglichen Gottesdienst wirken sich negativ aus!)?
  • Gibt es eine besondere Anordnung der Sitzplätze für erwartungsgemäß kleine Gottesdienste (Andachten, Frühgottesdienste usw.)?
  • Gibt es besondere Nischen und Ecken, die für Gruppen oder Einzelbesucher unter der Woche geeignet sind (mit Ausrichtung auf Fenster, Bilder, Kerzen o.ä.)?
  • Kann im Gottesdienstraum die Möglichkeit vorgesehen werden, daß sich die Gemeinde »im Anschluß an den Gottesdienst« zu Begegnung und Gespräch trifft?
  • Durch welche sonstigen Einrichtungen wird der Gottesdienstraum auch außerhalb des Sonntagsgottesdienstes einladend und »wohnlich«?
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Weiterer Bedarf für das Gemeindeleben

Der Auftrag der Kirche ist Sache der ganzen Gemeinde und aller Glieder (Röm. 12). Diese Mitverantwortung der Gemeindeglieder und die Vielfalt kirchlicher Charismen müssen auch beim Bau oder bei der Renovierung berücksichtigt werden.
Von daher ist zu überlegen:
  • Ist der Gottesdienstraum, wenn auch in eingeschränktem Maße, für sonstige Gemeindezusammenkünfte verwendbar (Gemeindefeste, musikalische Veranstaltung, Ausstellung, Tagung)?
  • Wie kann das neutestamentliche Verständnis der Gemeinde als Koinonia (Gemeinschaft) durch die Gestaltung des Gottesdienstraumes besser zum Ausdruck kommen?
  • Können fehlende Räume (Gruppenräume, Sakristei, WC usw.) nachträglich in vorhandenen Kirchen eingebaut werden (Empore, Einziehen einer Zwischendecke usw.)?
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2. Prioritätensetzung

Jeder kirchlichen Baumaßnahme sind Grenzen gesetzt: bei Umbauten insbesondere durch die baulichen und künstlerischen Gegebenheiten des vorhandenen Bauwerks, bei Neubauten durch das Grundstück und seine Umgebung, und in jedem Fall durch die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde.
Die gegebene Raumsituation, aber auch die begrenzten finanziellen Möglichkeiten, machem immer wieder deutlich, daß die vorhandenen Wünsche und ermittelten Bedürfnisse nur in seltenen Fällen voll befriedigt werden können. Darum ist eine Prioritätensetzung nötig. Dabei muß festgestellt werden: Was ist für den Gottesdienst und die Gemeinde unbedingt und vor allem wichtig und nötig? Und auf was kann oder muß notfalls verzichtet werden?
Für die Prioritätensetzung können folgende Fragen eine Hilfe sein:
  • Welcher Raum wird benötigt für den sonntäglichen Gottesdienst?
  • Für welche regelmäßigen Veranstaltungen (Gemeindegruppen usw.) werden besondere Räume benötigt?
  • Welche Veranstaltungen können zeitlich parallel gelegt werden (z.B. Haupt- und Kindergottesdienst) und welche Anliegen können durch einen gemeinsamen Raum erfüllt werden?
  • Welche Veranstaltungen lassen sich möglicherweise in Teilräumen des Kirchenraumes (Empore, Chorseitenschiff) unterbringen?
  • Welche Räume sind funktionslos geworden und können anders verwendet werden?
  • In welcher Relation steht die Unterhaltung der Räume zu ihrer Nutzung? Ist es zu verantworten, eine große Kirche für den Sonntagsgottesdienst zu beheizen oder kann in der kalten Jahreszeit der Gottesdienst im Gemeindehaus stattfinden? Wie verhält sich dabei die unterschiedliche Raumqualität zum Gottesdienstgeschehen und Gottesdienstverständnis?
  • Welche Anliegen können nicht in der vorhandenen Bausubstanz oder mit vorhandenen finanziellen Möglichkeiten verwirklicht werden? Was soll damit geschehen? (Verzicht, Verschieben auf später. Können Räume durch Anmietung bereitgestellt werden?)
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3. Bauaufsicht

Der Evangelische Oberkirchenrat führt die Aufsicht über das kirchliche Bauwesen (einschließlich Orgel und Glocken). Die dabei zu beachtenden einschlägigen Bestimmungen sind in einem besonderen Merkblatt zusammengefaßt.
Durch die Aufsicht des Evangelischen Oberkirchenrates soll die Einzelgemeinde vor Willkür und vor materiellem Schaden bewahrt und sachkundig beraten werden.
Im Rahmen der gesamtkirchlichen Verantwortung erstreckt sich die Aufsicht auf die inhaltlichen, baulichen und finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
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4. Beratung durch das Evang. Kirchenbauamt und durch das Orgel- und Glockenprüfungsamt

Das Evang. Kirchenbauamt (Evang. Oberkirchenrat, Blumenstr. 1, 7500 Karlsruhe) hat den Auftrag, alle Gemeinden, die beabsichtigen zu bauen, zu beraten. Hierbei sollte das Kirchenbauamt schon bei den ersten Überlegungen der Gemeindeleitung und des Kirchengemeinderates eingeschaltet werden, da nur so eine fachgerechte und optimale Beratung möglich ist. Das Kirchenbauamt verfügt über erfahrene Architekten, die den Gemeinden in allen Baufragen, insbesondere bei der Renovierung von Gottesdienst- und Gemeinderäumen helfen können. Dazu gehören auch Fragen der künstlerischen Gestaltung und der verantwortungsbewußten Energienutzung.
In allen Angelegenheiten, die die Renovierung oder den Neubau einer Orgel oder die Anschaffung eines Geläutes betreffen, ist das Orgel- und Glockenprüfungsamt der Evangelischen Landeskirche in Baden (Blumenstr. 1, 7500 Karlsruhe) zuständig. Dieses ist auch bei Errichtung eines Kirchturmes frühzeitig einzuschalten. Die beiden Sachverständigen stehen den Gemeinden ebenfalls mit ihrem Rat zur Verfügung.
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5. Denkmalpflege

Bei der Renovierung älterer Kirchen können erwünschte Veränderungen nur vorgenommen werden unter Rücksichtnahme auf den baugeschichtlichen und künstlerischen Wert des Gebäudes.
Diese Rücksichtnahme kann in Konkurrenz zu den gottesdienstlichen Belangen treten. Das Denkmalschutzgesetz vom 25.5.1971 bestimmt in diesem Falle ausdrücklich, daß »die gottesdienstlichen Belange, die von der oberen Kirchenbehörde festzustellen sind, vorrangig zu beachten« sind.
Diese Bestimmung verpflichtet jeden Kirchengemeinderat bzw. Ältestenkreis dazu, die gottesdienstlichen Gesichtspunkte bei der Renovierung einer Kirche sorgfältig zu erwägen und die sich daraus ergebenden baulichen Konsequenzen und Veränderungen mit dem zuständigen Vertreter des Landesdenkmalamtes frühzeitig zu besprechen.
Eine Voruntersuchung des historischen Bestandes durch einen Restaurator ermöglicht die frühzeitige Abstimmung mit den Interessen der Denkmalpflege und erleichtert die Beantragung eines Staatszuschusses aus Denkmalpflegemitteln.
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6. Beteiligung von Restaurator und Künstler

Neben der Tätigkeit des erfahrenen Restaurators, der für den Bestand an wertvollen Bildwerken und Ausstattungsteilen verantwortlich ist, steht der Beitrag des bildenden Künstlers. Von ihm hängt das Gelingen eines Neubaus oder einer Renovierung in besonderem Maße ab.
Vor der Beauftragung eines Künstlers ist daher die Beratung durch das Kirchenbauamt anzufordern. Die Ausführung von Kunstwerken für den Gottesdienstraum bedarf einer besonderen Genehmigung durch den Evangelischen Oberkirchenrat, der möglichst frühzeitig über die entsprechenden Planungen informiert werden sollte.
Fragen und Anregungen:
  • An welchen Teilen des Kirchenraumes ist die Mitarbeit eines Künstlers erwünscht und sachlich geboten? Wie fügt sich sein Werk in den Gesamtraum ein? Entspricht es dem gottesdienstlichen Geschehen?
  • Ein Künstler sollte schon frühzeitig an der Gesamtplanung beteiligt und mit dem Anliegen der Gemeinde vertraut gemacht werden. Er muß seine Aufgabe im Dialog mit der Gemeinde, insbesondere mit den für das Bauvorhaben Verantwortlichen klären.
  • Das Werk des Künstlers muß in der persönlichen Auseinandersetzung mit der biblischen Botschaft entstehen. Dabei soll der Künstler seine Ideen und Fähigkeiten frei entfalten können. An die Qualität der künstlerischen Leistung sind hohe Anforderungen zu stellen.
    D.h. auch der Auftraggeber muß sich ernsthaft mit künstlerischen Fragen vertraut machen, gegebenenfalls Sachkundige hinzuziehen.
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C. Merkposten

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1. Raumqualität

Jeder Raum hat seine eigene Qualität, sie wird durch das Zusammenwirken vieler Faktoren bestimmt: Proportionen und Raumgliederung, Nischen und Durchbrüche, Erhebungen und Vertiefungen, Farbgebung und Lichtführung, Einbauten und Einrichtungen, Materialwahl, Wahl und Struktur der Ausführung und Baustoffe.
Auch die Ausstattungsstücke sind bestimmend für die Raumqualität: Gestühl, Taufort, Altar, Kanzel, Orgel, Beleuchtungskörper, Kunstwerke.
Raumklima und Akustik sind für das Raumerlebnis bedeutsam.
Wegen der Wechselwirkung zwischen Gottesdienstraum und gottesdienstlichem Geschehen ist vor einer Renovierung oder einem Neubau zu klären, welche Qualität der geplante oder vorgegebene Raum haben sollte oder besitzt.
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2. Gesamtkonzeption

Bei vorhandenen Kirchen wurden die Elemente des Kirchenraums meist in handwerklicher und künstlerischer Einheit gestaltet. Diese Einheit wurde bei nachfolgenden Veränderungen oft zerstört.
Die Renovierung muß daher eine neue qualitätsvolle Einheit anstreben, in welche die erhaltenswerten Teile, adäquat erneuerte abgängige Teile und für einen zeitgemäßen Gottesdienst neugestaltete Teile einbezogen sind. Das erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit architektonischen, kunstgeschichtlichen, liturgischen, künstlerischen und handwerklichen Fragen.
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3. Empore

In vielen evangelischen Kirchen befinden sich Emporen. Sie weisen auf die typische evangelische Predigtkirche hin (Denkmalschutz). Oftmals wurden diese Emporen später noch erweitert, um möglichst viele Hörer um die Kanzel zu scharen. Heute bieten sie zusätzliche Sitzplätze und sind meist auch der Ort, an dem die Kirchenmusik geschieht (Orgel, Platz für Chor und Orchester usw.). Der Rückgang des Gottesdienstbesuches macht viele Emporen praktisch überflüssig. Problematisch ist außerdem, daß Gemeindeglieder auf der Empore durch Höhe und Brüstung von gottesdienstlichen Geschehen abgetrennt werden. (Zuschauerhaltung, erschwerte Teilnahme am Abendmahl). Darum wird beim Bau neuer Kirchen möglichst auf Emporen verzichtet. Das gottesdienstliches Geschehen vollzieht sich auf einer Ebene.
Fragen:
  • Kann auf eine vorhandene Empore verzichtet werden oder kann sie so reduziert werden, daß der Kirchenraum in seiner ursprünglichen Gestalt wieder in Erscheinung tritt?
  • Ist es möglich und nötig, eine Empore für Kirchenmusik beizubehalten oder zu errichten?
  • Kann eine vorhandene Empore zu einem Gemeinderaum umgestaltet werden?
  • Wie können Zugänge zur Empore und Sichtverbindung verbessert werden (Treppen, Emporenbrüstung, Absenken der Empore)?
  • Wie kann erreicht werden, daß eine Empore nur bei besonderen Anlässen (z.B. Festgottesdienst, kirchenmusikalische Aufführungen) benutzt wird?
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4. Fenster

Die Lichtverhältnisse stehen gemeinsam mit der Farbgebung und Gliederung der Fenster in einem unmittelbaren Zusammenhang zur Raumqualität. Blendende Helligkeit, harte Farbkontraste und übermäßiges Dunkel können das Miterleben des Gottesdienstes beeinträchtigen.
Fragen:
  • Wie können die Lichtverhältnisse durch eine Änderung der Verglasung beeinflußt werden?
  • Wie kann eine entsprechende Farbgebung und Baustoffwahl für die Wandflächen die Lichtverhältnisse verbessern (z.B. Ziegelstein, Beton, Holz)?
  • Kann eine künstlerische Verglasung die Raumqualität erhöhen und an welcher Stelle soll sie vorrangig eingesetzt werden?
  • Entspricht die Fensterunterteilung und Verglasung dem Baustil der Kirche?
  • Ist eine bessere, geräuscharme Lüftung und Wärmeisolierung an den Fenstern erforderlich?
  • Müssen wertvolle Verglasungen restauriert, geschützt bzw. gesichert werden?
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5. Akustik

Es ist ein großer Glücksfall, wenn eine Kirche eine gute Akustik sowohl für Sprache, als auch für Gesang und Musik besitzt. Für die »Kirche des Wortes« ist dies besonders wichtig. Die Akustik wird von der Form und Größe des Raumes, wie auch von seiner Gliederung und Oberflächengestaltung bestimmt. Der liturgische Dienst am Altar, wenn möglich auch die Predigt, sollten ohne elektroakustische Anlage geschehen können.
Fragen:
  • Wie wird die Akustik durch den Putz, die Deckenausführung und den Bodenbelag beeinflußt?
  • Wie wirkt sich die Anbringung bzw. Beseitigung von Einbauteilen (z.B. Empore) oder Ausstattungsstücken akustisch aus?
  • Was wird durch eine veränderte Anordnung von Altar oder Kanzel für die Akustik bewirkt?
  • Welche akustischen Auswirkungen hat die Veränderung des Gestühls?
  • Wie reagiert die Raumakustik auf eine unterschiedliche Besetzung des Raums?
  • Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen kann die Akustik verbessert werden?
  • Sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich?
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6. Gestühl

Die räumliche Zuordnung der Gemeinde zu den Orten des liturgischen Geschehens ist ein wesentlicher Faktor der Raumgestaltung. Durch die Anordnung der Zugänge, der Freiräume und des Gestühls kann man zur Sammlung verhelfen und Gemeinschaft erlebbar machen. Eine Variabilität gottesdienstlicher Formen wird wesentlich erleichtert durch Verwendung von Stühlen, die verschieden angeordnet werden können (also Verzicht auf Bänke).
Fragen:
  • Wieviele Sitzplätze müssen für den sonntäglichen Gottesdienst ständig angeboten werden, wieviele müssen bei besonderen Anlässen zusätzlich vorgesehen werden?
  • Wie kann man mit der Bestuhlung verschiedenen Gottesdienstsformen und unterschiedlichen Besucherzahlen gerecht werden (z.B. Wochenschlußgottesdienst, Frühgottesdienst, Familiengottesdienst)?
  • Wie werden die Sitzplätze dem Altar und der Kanzel zugeordnet? Kann ein »Chorgestühl« (z.B. für kleine Abendmahlsgemeinde) eingebaut werden?
  • Werden (für einen Teil der Kirche) feststehende Bänke oder für die ganze Kirche bewegliche Stühle gewählt? Sollen sie mit Polsterung versehen werden? Sollen (zumindest in einigen Reihen) Kniebänke vorhanden sein?
  • Wie werden die Freiräume vor, hinter und neben den Sitzblöcken gestaltet?
  • Wo liegen die Zugänge (Mittelgang, seitliche Zugänge)?
  • Wie können Sitzplätze an ungünstigen Stellen (Emporen, Seitenschiff) besser in das Gottesdienstgeschehen einbezogen werden?
    (Evtl. alternative Möglichkeiten – Normalgottesdienste ohne Benutzung der Empore)
  • Wie können Zugänge und Sitzgelegenheiten behindertengerecht ausgeführt werden?
  • Sind bei den Zugängen die geltenden Sicherheitsvorschriften beachtet?
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7. Prinzipalstücke

Beim Kirchenbau oder bei einer Renovierung sind die gottesdienstlichen Prinzipalstücke, also Taufort, Altar, Kanzel, von besonderer Bedeutung. Neben der Frage der gegenseitigen Zuordnung der Prinzipalstücke sind folgende Gesichtspunkte bemerkenswert:
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7.1
Taufort

Die Taufe geschieht heute in der Regel im Gemeindegottesdienst. Dadurch wird die Bedeutung des Taufgeschehens, durch das der Täufling in die Kirche aufgenommen wird, unterstrichen. Jede Tauffeier will aber auch in besonderer Weise die Tauffamilie ansprechen (Herbeitragen des Täuflings, Versprechen der christlichen Erziehung, Segnung der Eltern usw.).
Fragen:
  • Läßt sich der Taufort so festlegen, daß beiden Anliegen entsprochen wird?
  • Wie kann die Gemeinde einbezogen werden, wenn der Taufort einen eigenen Raum erhält (Eingang, Seitenschiff, Chor, Kapelle)?
  • Wie kann bei gesonderten Tauffeiern die Taufgemeinde versammelt werden, wenn der Taufort im Gottesdienstraum liegt?
  • Sind am Taufort genügend Sitzplätze für die Tauffamilie anzuordnen?
  • Ist für die Bewegungsabläufe genügend Raum vorhanden und können Stufen vermieden bzw. gesichert werden?
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7.2
Altar

Der Altar ist in erster Linie Abendmahlstisch. An ihm werden auch Lesungen aus der Bibel vorgetragen sowie Gebete und Segensworte gesprochen. Als zentraler Ort nicht nur des Gottesdienstraumes, sondern auch des Gottesdienstgeschehens muß er entsprechend gestaltet sowie gut sichtbar und zugänglich sein. Die Feier des Abendmahls wurde in den letzten Jahren zunehmend wieder in den sonntäglichen Gottesdienst einbezogen (Gesamtgottesdienst). Sie findet auch verschiedene Ausgestaltungen. Die Bedeutung des Altars als Abendmahlstisch wird unterstrichen, wenn der Liturg hinter dem Altar stehend seinen Dienst verrichtet.
Fragen:
  • Wie können die räumlichen Verhältnisse um den Altar so gestaltet werden, daß gute Bewegungsabläufe für den Pfarrer, Abendmahlshelfer und Abendmahlsgäste möglich werden?
  • Besteht die Möglichkeit, daß der Liturg auch hinter dem Altar stehen kann, insbesondere während der Abendmahlsfeier?
  • Durch welche Materialien und Form kann die Bedeutung des Altars als Abendmahlstisch besonders verdeutlicht werden?
  • Wie kann der Altar als zentraler Ort des Gottesdienstraumes dem Gestühl zugeordnet werden?
  • Soll der Altar aus der Ebene der Bestuhlung herausgehoben werden, in welcher Weise?
  • Wie wird der Altarbereich zugänglich gemacht? Ist dabei an ältere Menschen und Behinderte gedacht (Stufen, Geländer, Zugang von Empore)?
  • Kann im Altarbereich Platz für Gruppen (Chöre, Instrumentalisten, Laienspieler, Konfirmanden) geschaffen werden?
  • Besteht eine Notwendigkeit, den Altar beweglich auszuführen, um den Altarraum vielfältiger nutzen zu können?
  • Wie wird dafür gesorgt, daß der Altar und Altarraum nicht Abstellplatz für alles mögliche wird (z.B. sonstige Möglichkeiten für Blumenschmuck, Kreuz)? Was muß außer Bibel und Abendmahlsgeräten auf dem Altar Platz haben?
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7.3
Kanzel

Die Kanzel als Ort der Verkündigung muß so aufgestellt sein, daß durch gute Sicht- und Hörverbindung eine enge Kommunikation mit der Gemeinde ermöglicht wird. Dabei muß auch an eine mögliche Beteiligung von Gemeindegliedern, die zusammen mit dem Pfarrer an der Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken, gedacht werden.
Fragen:
  • Wie kann die Kanzel möglichst in Nähe der Gemeinde aufgestellt werden, so daß sie weder zu hoch noch zu weit von den Sitzplätzen entfernt ist?
  • Wie ist die Sichtverbindung zwischen Kanzel und Emporenplätzen?
  • Ist es notwendig, die Kanzel durch ein Predigtpult (Ambo – für kleinere Gottesdienste) oder durch ein Lesepult (für Lesungen, Abkündigungen durch Gemeindeglieder) zu ergänzen?
  • Kann eine bessere Akustik durch Versetzen der vorhandenen Kanzel oder Anbringen eines Schalldeckels erreicht werden?
  • Kann eine Hochkanzel gegebenenfalls vom Gottesdienstraum aus zugänglich gemacht werden?
  • Ist an der Kanzel für ausreichende Ablage und Beleuchtung (blendfrei) gesorgt? Ist das Pult für Lesungen nicht zu steil, zu tief, zu klein?
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8. Orgel

Die Orgel ist durch ihre Größe und ihre künstlerische und technische Gestaltung ein Instrument, das den Kirchenraum und Gottesdienst stark bestimmt. Beim Neubau oder bei der Instandsetzung von Orgeln ist darauf zu achten, daß die Ausführungstermine auf den Zeitplan des Kirchenbaus bzw. der Kirchenrenovierung abgestimmt werden. Orgeln sollen erst nach Abschluß der Bauarbeiten aufgebaut und intoniert werden (Orgelsachverständige siehe B 4).
Fragen:
  • Steht das Orgelgehäuse bzw. das Pfeifenwerk unter Denkmalschutz?
  • Wo ist der geeignete Standort für die Orgel? Muß der bisherige verändert werden, um Forderungen der Akustik, der Raumgestaltung und der Musik besser zu genügen (z.B. nicht mehr auf der Empore, sondern unten in Nähe der sonntäglichen Gottesdienstgemeinde)?
  • Wie kann eine gute Sichtverbindung zwischen Organist, Liturg und Gemeinde hergestellt werden?
  • Ist bei der Orgel ausreichend Platz für Instrumentalisten und Chor?
  • Ist es ratsam, zur Erfüllung der unterschiedlichen Aufgaben der Kirchenmusik eine zweite Orgel (z.B. Chororgel, elektronisches Instrument) an anderer Stelle des Raumes aufzustellen?
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9. Übrige Ausstattung

Auch sonstige Ausstattungsgegenstände wie Abendmahlsgeräte, Paramente, Altarleuchter, Osterkerze, Taufkerzen, Opferstöcke, Liedanzeiger, Gesangbuchablagen, Informationsstände und Blumenvasen tragen zum Gesamteindruck des Kirchenraumes bei: teilweise als stille Helfer, teilweise als Beitrag zur Schönheit und Festlichkeit der Gottesdienste. Zu Wort und Ton fügen sie einiges aus dem Reichtum der Schöpfung hinzu. In keinem Fall darf die Auswahl und Aufstellung solcher Gegenstände dem Zufall überlassen bleiben (Spender, praktische Erwägungen des Kirchendieners usw.).
Fragen:
  • Sind die Ausstattungsstücke in Farbe und Gestaltung auf das Gesamtkonzept des Kirchenraumes abgestimmt, gestaltet oder ausgewählt?
  • Welche Symbole werden (z.B. bei den Paramenten) gewählt? Was sollen sie aussagen? Ergänzen sie sich gegenseitig; wird eine Häufung gleicher oder ähnlicher Symbole vermieden?
  • Wird die Funktion des Altars durch eine Beschränkung auf die wesentliche Ausstattung (Bibel, Abendmahlsgerät und Leuchter) verdeutlicht? Es muß nicht unbedingt ein Kreuz auf dem Altar stehen (andere Möglichkeiten für Aufstellung eines Kreuzes müssen bedacht werden).
  • Ist für sachgemäße Aufbewahrung der hier erwähnten Gegenstände bei Nichtgebrauch gesorgt?
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10. Beleuchtung

Die künstliche Beleuchtung ist bei der Erneuerung historischer Kirchenräume eine der schwierigsten Aufgaben. Das elektrische Licht ist eine relativ neue Erfindung. Beleuchtungskörper sind darum oft nicht für vorhandene historische Räume gestaltet und unterliegen auch sehr der Mode. Beleuchtungen mit Leuchtstofflampen sollen möglichst vermieden werden.
Fragen:
  • Wie kann eine künstliche Ausleuchtung die Raumstruktur und Raumgliederung – ohne theatralische Effekte – erkennbar machen?
  • Ist für eine sinnvolle Schaltung der Beleuchtung und für eine günstige Anordnung des Schaltschrankes – gegebenenfalls mit anderen Schalteinrichtungen der Glocken bzw. Heizung – gesorgt?
  • Ist genügend Licht vorhanden zur Sicherung der Verkehrswege, zur Sichtbarmachung der Handlungsabläufe und zum Lesen?
  • Können die Beleuchtungskörper unauffällig und funktional eingesetzt oder müssen sie als Teil der Ausstattung künstlerisch gestaltet werden?
  • Wie kann bei bestimmten Anlässen Kerzenlicht verwendet werden?
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11. Heizung

Häufig sind unzureichende Heizungsanlagen Anlaß für eine weitergehende Renovierung. Die richtig geplante und betriebene Heizung ist für das Wohlbefinden der Gottesdienstteilnehmer, wie auch für die Erhaltung des Gebäudes und seiner Einrichtungsgegenstände (Orgel!) von erheblicher Bedeutung. Mit der Planung einer neuen Heizung sollte ein in Kirchenheizungen erfahrener Ingenieur beauftragt werden (Beratung durch Kirchenbauamt).
Für die Erhaltung der Orgel ist eine relative Luftfeuchte von 45-90 % einzuhalten. Zur Feststellung dieser Werte sollen vor und nach der Renovierung Messungen durch das Orgel- und Glockenprüfungsamt vorgenommen werden.
Fragen:
  • Welche Heizungsenergie soll unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zur Anwendung kommen?
  • Welches Heizungssystem wird den Anforderungen am besten gerecht und fügt sich in den vorgegebenen Raum ein (Umluft-, Fußboden-, Strahlungsheizung)? Dabei ist auf eine mögliche Geräuschbelästigung durch Gebläse zu achten.
  • Wie werden Zugluft, Verstaubung, Schwitzwasser und Austrocknung vermieden?
  • Wie kann der Heizraum mit dem notwendigen Zugang am besten angeordnet werden, wo werden Brennstoffe gelagert?
  • Muß die Anordnung des Rauchschornsteins und sein Querschnitt verbessert werden?
  • Wie kann die Heizung am wirtschaftlichsten betrieben werden (Temperaturregelung, Bedienung, Zeitschaltuhr)? Welche anderen Energiearten können nutzbar gemacht werden (Solar, Gas, Fernwärme)?
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12. Elektroakustik

In großen, schalltechnisch ungünstigen Räumen müssen der Liturg und Prediger sich notwendigerweise einer elektroakustischen Lautsprecheranlage bedienen. Unvermeidbar ist diese auch bei hörgeschädigten Kirchenbesuchern. Dagegen ist die Abhängigkeit vom Mikrofon – abgesehen von der optischen Beeinträchtigung des Raumes – für den Liturgen oft unangenehm und hinderlich.
Fragen:
  • Kann nach entsprechenden baulichen Verbesserungen für die Sprechakustik auf eine elektroakustische Anlage verzichtet werden?
  • Kann – entsprechend der Besucherzahl und Sitzordnung (z.B. bei Andachten) – zumindest teilweise auf die Benutzung der Anlage verzichtet werden?
  • Welche technischen Möglichkeiten der Elektroakustik sind z.Z. entwickelt und für den Einbau in der Kirche besonders geeignet (Beratung Kirchenbauamt)?
  • Sollen für eine eventuell später einzubauende Anlage jetzt schon bauliche Vorkehrungen getroffen werden (Leerrohre)?
  • Wo sind Steckdosen für den Einsatz von Medien vorzusehen?
  • Sind Projektionswand, Projektor u.a. vorgesehen? Wo werden sie aufbewahrt?
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13. Sicherungsanlagen

Wertvolle Kunstgegenstände und wertvolles Kirchengerät müssen unter Umständen gegen Diebstahl gesichert werden. Sie sind außerdem genau zu beschreiben und durch fotografische Aufnahmen zu dokumentieren. Über die Art und Umfang der Sicherungsmaßnahmen beraten das Landeskriminalamt und die Denkmalpflege. Bei speziellen Anlagen fallen laufende Wartungskosten an.
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14. Sakristei

Die Sakristei ist Vorbereitungsort des Pfarrers. Zugleich kann sie auch Seelsorgeraum oder Raum für kleine Andachten sein. Auf keinen Fall aber ist sie Aufbewahrungsort für Putzgeräte.
Fragen:
  • Welche Ausstattungsstücke sind notwendig und sollten in der Sakristei ihren Platz haben (Spiegel, Waschbecken, Tisch, Stühle, Schrank, WC, eventuell kleiner Altar)?
  • Welche Einrichtungsgegenstände und Geräte werden besser außerhalb der Sakristei untergebracht?
  • Wie wird wertvolles Gerät sicher aufbewahrt? Muß ein Tresor angeschafft werden?
  • Ist ein äußerer Zugang zur Sakristei vorhanden? Liegt der Zugang zum Kirchenraum an günstiger Stelle? Sind die Zugänge verschließbar? Sind schalldichte Türen erforderlich?
  • Soll die Sakristei auch als Warteraum für Tauffamilien und Brautpaare dienen?
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15. Nebenräume

Beim Neubau oder bei einer Renovierung muß bedacht werden, welche Nebenräume zu schaffen oder zu verbessern sind (für Kirchenälteste: Zählen des Opfers, für den Kirchendiener: Abstellräume, für Gemeindeglieder: Sanitäranlagen).
Anregungen:
  • In jeder Kirche sollte ein WC eingerichtet werden. Oder ist in erreichbarer Nähe (Gemeindehaus) ein solches vorhanden?
  • Ebenfalls sollte ein Wasseranschluß mit Ausgußbecken für Reinigungsarbeiten eingebaut werden.
  • Ist der Einbau einer Teeküche sinnvoll und möglich?
  • Ist für Erste Hilfe und Liegemöglichkeit gesorgt?
  • Wie kann das notwendige Reinigungsgerät sinnvoll untergebracht werden?
  • Wo stehen die überzähligen Stühle bei einer variablen Bestuhlung, ohne den Raumeindruck zu stören?
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16. Glockenturm, Glocken, Turmuhr

Der Kirchturm mit Uhr und Geläute sind bedeutsame Teile des Kirchenbaues. Sie prägen in vielen Gemeinden das Ortsbild und den Tagesablauf. Das Geläute begleitet das Gottesdienstgeschehen (Glockensachverständige s. B. 4).
Fragen:
  • Ist der Kirchturm so gebaut, daß er die Schwingungsbelastung des künftigen Geläutes aushält? Kann der vorhandene Turm bei Ergänzung oder Ersatz des Geläutes eine höhere Schwingungsbelastung aufnehmen?
  • Wie fügen sich neue Glocken mit ihrer Tonhöhe in das vorhandene Geläute bzw. in benachbarte örtliche Geläute ein?
  • Ist die Glockenstube so geschlossen, daß eine größtmögliche Resonanz und musikalische Tonmischung erreicht wird (Jalousien)?
  • Ist die Schallausbreitung so, daß die Immissionsschutz-Richtlinien beachtet werden, oder ist darüber hinaus Rücksichtnahme zu üben?
  • Ist die Glockenstube gut zugänglich für die notwendigen Wartungsarbeiten an Glocken, Läuteanlagen und Uhr?
  • Ist der Glockenstuhl in technisch einwandfreiem Zustand?
  • Wo können die notwendigen Schaltgeräte so im Kirchenraum angeordnet werden, daß sie nicht stören?
  • Ist die Glockenstube gegen Witterungseinflüsse und Vögel gesichert? Sind im Turm Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Vogelarten zu ergreifen?
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17. Außenanlagen

Die Gestaltung des Kirchplatzes bedarf sorgfältiger Überlegungen, da er nicht nur für den äußeren Eindruck einer Kirche wichtig ist, sondern durch seine Gestaltung einladen, hinführen, zur inneren Sammlung anregen und Begegnung und Gespräch ermöglichen kann.
In seiner Gestaltung könnte auch ein neues Verhältnis zur Natur zum Ausdruck kommen.
Fragen:
  • Sind die Zugänge zu den Kirchentürmen so gestaltet, daß sie »einladend« sind, insbesondere, daß sie auch für Gehbehinderte und ältere Menschen gut zu benutzen sind (Stufenhöhe, Rampen, Geländer)?
  • Ist eine Gestaltung des Kirchplatzes als Ort für Begegnungen und Gespräche vor und nach dem Gottesdienst möglich?
  • Wie wirkt die äußere Gestaltung des Kirchplatzes auf den Besucher und im gesamten Ortsbild? Wirkt er abschirmend oder einladend? Kann er durch Aufstellung von Bänken und Pflanzung schattenspendender Bäume auch während der Woche benutzt werden?
  • Wie kann auf möglichst einfache und kostensparende Weise die Anlage gepflegt und gewartet werden (ehrenamtliche Mitarbeiter, eventuell politische Gemeinde)?
  • Müssen Parkplätze für PKW vorgesehen werden sowohl in Normalgröße als auch für Behinderte? Wieviele Parkplätze werden gefordert? Können sie gegebenenfalls in erreichbarer Nähe ausgewiesen werden?
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Schlußbemerkungen

Evangelischer Gottesdienst und evangelisches Gemeindeverständnis sind gemäß reformatorischer Einsicht ständig neu zu überprüfen und an der Schrift und an dem Willen des gegenwärtigen Herren neu auszurichten. Wir sind »Kirche unterwegs«, und das drückt sich auch im Bau unserer Kirchen und Gottesdiensträume aus.
Darum erheben diese »Hinweise« keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
  • Sie wollen vielmehr anregen, wichtige theologische Gesichtspunkte und Erfahrungen heutiger Gottesdienstgestaltung und heutigen Gemeindeaufbaus zu berücksichtigen,
  • und wollen zugleich davor warnen, vorhandene Lösungen zu kopieren oder bei Renovationen irreparable Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz vorzunehmen.
Mögen diese Richtlinien die einen ermutigen zum Weiterschreiten, andere hingegen zum Nachdenken anregen, bevor sie allzu schnell auf Erwartungen eingehen. Alles in allem möchten sie allen Verantwortlichen helfen, daß sie bei ihren kirchlichen Bauaufgaben zur Erkenntnis klarer Kriterien und Ziele kommen.