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Gemeinsame Seelsorge
an konfessionsverschiedenen Ehen

(GVBl. 1971 S. 145)

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In der ökumenischen Begegnung der Kirchen kommt der Beachtung der konfessionsverschiedenen Ehe große Bedeutung zu. Sie ist geradezu ein Testfall für die Ernsthaftigkeit ökumenischer Gesinnung und ökumenischen Handelns.
Die Kirchenleitungen begrüßen die ökumenische Zusammenarbeit in Pfarrgemeinden und Dekanaten in allen Bereichen, in denen durch gemeinsame Bemühungen die Kirchen den Menschen wirksamer aus dem Geist des Evangeliums helfen können.
Es liegt ihnen daran, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Dienst an Ehe und Familie, insbesondere an den konfessionsverschiedenen Ehen zu fördern. Sie weisen Seelsorger und verantwortliche Mitarbeiter der Gemeinden auf die Verpflichtung hin, bestehende Schwierigkeiten auszuräumen und den Partnern einer solchen Ehe zu helfen, in ökumenischer Gesinnung aus dem Glauben ihrer Kirche miteinander zu leben.
  1. Dazu können beitragen:
    1. Zusammenarbeit in der gesamten Ehevorbereitung, insbesondere bei Ehevorbereitungsseminaren.
    2. Zusammenarbeit in der unmittelbaren Trauvorbereitung:
      1. Die Pfarrer sollten gemeinsame Gespräche für konfessionsverschiedene Brautpaare zu deren Information anbieten.
      2. Spricht ein Brautpaar vor, so raten sie dem Paar den Besuch beim Seelsorger der anderen Konfession an. Die evangelischen Seelsorger weisen die katholischen Partner von konfessionsverschiedenen Paaren bei der Anmeldung der Trauung darauf hin, daß sie bei evangelischer Trauung Dispens von der katholischen Trauungsform erhalten können und daß damit ihre Ehe von der katholischen Kirche anerkannt wird.
      3. Auf Wunsch ermöglichen sie ein Traugespräch gemeinsam mit dem Seelsorger der anderen Konfession. Dabei sollen auch die verschiedenen Möglichkeiten gemeinsamer Trauung besprochen werden.
      4. Die vollzogenen Trauungen werden einander gegenseitig mitgeteilt.
    3. Bereitschaft zur gegenseitigen Trauassistenz beim Wunsch nach einer gemeinsamen Trauung.
    4. Gemeiname Ehe- und Elternseminare zu Fragen der christlichen Gestaltung des Ehe- und Familienlebens und zu Fragen der religiösen Erziehung der Kinder.
    5. Bejahung und Förderung von Kreisen konfessionsverschiedener Ehen, nach Möglichkeit im Zusammenhang mit ökumenischen Arbeitskreisen.
    6. Gemeinsame Bemühungen, daß konfessionsverschiedene Ehepaare oder einzelne Partner solcher Ehen den Anschluß an das Leben ihrer Gemeinden und Kirchen wieder finden können (z.B. gemeinsame Begrüßungsschreiben an neu zugezogene konfessionsverschiedene Familien mit Einladung zu den Gottesdiensten der beiden Gemeinden).
  2. Für die Wahrnehmung dieser Dienste werden zunächst folgende Schritte empfohlen:
    1. Gegenseitige Information der Seelsorger und verantwortlichen Laien in Gesprächen auf Dekanats- bzw. Bezirksebene über die jetzt bestehende Situation.
    2. Gesprächs- und Informationsabende der Gemeinden, wozu konfessionsverschiedene Ehe- und Brautpaare besonders eingeladen werden.
    3. Aufnahme eines ständigen Kontaktes der Seelsorger und verantwortlichen Laien in den Gemeinden.
    4. Beauftragung von Verantwortlichen für die Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen in den Dekanaten.1#
Erzdiözese Freiburg
Für die
Hermann Schäufele
Evangelische Landeskirche in Baden
Erzbischof
Heidland
Landesbischof

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1 ↑ Dieser Vereinbarung haben sich angeschlossen:
die Altkatholische Kirche,
die Europäisch-Festländische Brüderunität,
die Evangelisch-Methodistische Kirche in Baden.
Die Predigerbruderschaft der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden hat dazu folgende Erklärung abgegeben:»Die Pastoren der Evang. Freikirchlichen Gemeinden im Gebiet der alten badischen Landesgrenzen erklären sich bereit, an ökumenischen Eheseminaren sowie im Rahmen allgemeiner Ehe-Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen nach Vermögen mitzuarbeiten.«